Wie erhalte ich eine Verlustbescheinigung?

Gewinne und Verluste können miteinander verrechnet werden. Dabei gibt es getrennte Verlusttöpfe für Aktiengeschäfte und für sonstige Kapitalerträge.

  • Innerhalb der DKB gilt: Verluste, die du in deinem Wertpapierdepot gemacht haben, werden automatisch mit Gewinnen im Depot verrechnet. 
  • Verluste, die in einem Jahr nicht mit Gewinnen verrechnet werden können, werden automatisch in das nächste Jahr übernommen.

Wenn du keinen automatischen Verlustübertrag wünschst, können wir dir auf Antrag eine Verlustbescheinigung ausstellen. Diese kannst du mit deiner Steuererklärung einreichen, um Gewinne bei anderen Banken verrechnen zu lassen.

So geht's

  • klicke unten auf „Die FAQ beantworten meine Frage nicht.“ und melde dich im Banking an
  • schreibe uns eine Nachricht, dass du eine Verlustbescheinigung erhalten möchtest

Die Verlustbescheinigung senden wir dir dann zusammen mit der Steuerbescheinigung ca. im April des Folgejahres.

Wichtig zu wissen

  • Der Antrag muss bis zum 15.12. bei uns eingegangen sein. Aufgrund gesetzlicher Bestimmung können wir spätere Aufträge nicht mehr berücksichtigen.
  • Hast du die Verlustbescheinigung beantragt, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • Mit Ausstellung der Verlustbescheinigung setzen wir die entsprechenden Verlustverrechnungstöpfe auf „0“. Verbleibende Verluste werden dann nicht auf das nächste Steuerjahr übertragen.

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Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.