Wechsel

  • Auch bei einem Wechsel ist das Mietverhältnis unverändert vollumfänglich versichert.
  • Als Vermieter*in musst du nachweisen können, dass du auch für die*den neue*n Mieter*in die wirtschaftlichen Verhältnisse durch eine Selbst- oder Schufa-Auskunft geprüft hast.

Leerstand

  • Steht die Wohnung nur vorübergehend leer, besteht der Mietausfallschutz weiterhin.
  • Du hast ein Sonderkündigungsrecht, wenn du nachweist, dass die Wohnung nicht mehr vermietet wird, du die Wohnung selbst nutzt oder an Verwandte vermietest, deren Mietverhältnis nicht versichert wäre.
  • Wird die Wohnung dauerhaft nicht mehr vermietet, wird der Vertrag zu dem Zeitpunkt beendet, zu dem der Versicherer von diesem Umstand Kenntnis erlangt.