Was passiert mit dem Mietausfallschutz, wenn mein*e Mieter*in wechselt oder die Wohnung leer steht?
Wechsel
Auch bei einem Wechsel ist das Mietverhältnis unverändert vollumfänglich versichert.
Als Vermieter*in musst du nachweisen können, dass du auch für die*den neue*n Mieter*in die wirtschaftlichen Verhältnisse durch eine Selbst- oder Schufa-Auskunft geprüft hast.
Leerstand
Steht die Wohnung nur vorübergehend leer, besteht der Mietausfallschutz weiterhin.
Du hast ein Sonderkündigungsrecht, wenn du nachweist, dass die Wohnung nicht mehr vermietet wird, du die Wohnung selbst nutzt oder an Verwandte vermietest, deren Mietverhältnis nicht versichert wäre.
Wird die Wohnung dauerhaft nicht mehr vermietet, wird der Vertrag zu dem Zeitpunkt beendet, zu dem der Versicherer von diesem Umstand Kenntnis erlangt.