Mit dem Zuwachssparen hast du einen Einmalbetrag für 5 Jahre angelegt. Bei Fälligkeit wird der Betrag nicht automatisch ausgezahlt.
So kommst du an dein Guthaben:
Verfügungen bei Fälligkeit
- Der Sparbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt.
- Bitte kündige 3 Monate vor Laufzeitende, um zur Fälligkeit über deinen Sparbetrag zu verfügen.
- Andernfalls läuft das Zuwachssparen als Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist und einem variablen Zinssatz weiter.
- Du kannst auch ohne Kündigung über das Guthaben verfügen. Es fallen dann jedoch für Beträge über 2.000 Euro pro Monat Vorschusszinsen an.
Vorzeitige Verfügungen
- Auch vor Ablauf der gewählten Laufzeit kannst du das Zuwachssparen jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten komplett kündigen.
- Du kannst auch ohne Kündigung über das Guthaben verfügen. Es fallen dann jedoch für Beträge über 2.000 Euro pro Monat Vorschusszinsen an.
- Teilverfügungen sind bis zu einem Mindestguthaben von 500 Euro möglich.
So kündigst du dein Zuwachssparen
Sende uns einen formlosen Auftrag per Datei-Upload.
Bei einem Gemeinschaftskonto muss der Auftrag von beiden Kontoinhaber*innen unterschrieben sein, bei einem Kinderkonto von allen gesetzlichen Vertreter*innen.