Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer, arbeiten häufiger in Teilzeit und haben statistisch gesehen eine längere Lebenserwartung. Dadurch entsteht eine Rentenlücke.
Wer frühzeitig mit der Altersvorsorge beginnt, kann vom Zinseszinseffekt profitieren.
Unterschiedliche Lebensphasen erfordern individuelle Strategien – von Berufseinsteigerinnen bis hin zu Frauen ab 50.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge, beispielsweise eine Kombination aus Tagesgeldkonto, ETFs und Aktien. Staatliche Förderungen kannst du zusätzlich nutzen, um die Rentenlücke zu schließen.
Gemeinsame Planung mit dem*der Partner*in kann helfen, doch finanzielle Unabhängigkeit sollte das Ziel sein.
Warum Frauen besonders auf ihre Altersvorsorge achten sollten
So berechnest du deine Rentenlücke
So schließt du die Rentenlücke
Finanzieller Ausgleich durch den*die Besserverdienende*n: Falls dein*e Partner*in deutlich mehr verdient und du aufgrund von Familienarbeit weniger einnimmst, kann ein finanzieller Ausgleich in Form von Einzahlungen in deine Rentenkasse sinnvoll sein.
Steuerklassenwahl überdenken: Eine ungünstige Steuerklassenwahl kann sich langfristig negativ auf dein Nettoeinkommen auswirken. Vor allem Ehepaare mit höherem Einkommensunterschied wählen häufig die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Die Person mit dem höheren Einkommen wird in Steuerklasse 3 eingestuft und erhält neben dem eigenen Grundfreibetrag auch den des Partners beziehungsweise der Partnerin gutgeschrieben. Dadurch verringert sich ihr monatlicher Lohnsteuerabzug erheblich. Die besserverdienende Person in Steuerklasse 3 zahlt also kaum Steuern, während die geringer verdienende Person – meistens immer noch die Frau – in Steuerklasse 5 fast die gesamte Steuerlast trägt. Zudem hat die Steuerklassenwahl 3/5 den Nachteil, dass in einigen Fällen eine Steuernachzahlung fällig wird, weil unterjährig zu wenig Steuer an den Fiskus überwiesen wurde. Ein Wechsel in die Steuerklasse 4 mit Faktor kann daher geeigneter sein. Hierbei werden die Eheleute individuell betrachtet, die Höhe der Steuern richtet sich nach dem eigenen Bruttoeinkommen, beide erhalten ihren Steuerfreibetrag. Zudem drohen in dieser Steuerklasse kaum Nachzahlungen, da die monatliche Steuerabgabe bereits recht genau berechnet wird.
Ehevertrag oder Versorgungsausgleich: Falls du verheiratet bist, kann ein Ehevertrag oder ein Versorgungsausgleich im Scheidungsfall sicherstellen, dass deine Rentenansprüche nicht verloren gehen.