Viele Studierende sind sprichwörtlich ständig knapp bei Kasse. Die meisten Auszubildenden verdienen zwar bereits Geld, aber auch dies reicht oft nicht aus, um gut über die Runden zu kommen. Möglichkeiten, die eigene Ausbildung zu finanzieren, gibt es viele – vom Unterhalt durch die Eltern über BAföG und Stipendien bis hin zu Nebenjobs. Doch nicht jede Art der Ausbildungs- oder Studienfinanzierung passt zu jedem. Welche Geldquellen es für Studierende und Azubis gibt, zeigt dieser Artikel und schafft damit Klarheit über die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten, Zuschüsse und Studentenjobs.
Zusammensetzung der monatlichen Einnahmen Studierender in Deutschland (in %)
Quelle: Deutsches Studentenwerk, 2017
Unterhalt
Die erste Anlaufstelle für die Finanzierung von Studium oder Ausbildung sind in der Regel die Eltern. Im Idealfall wurde bereits vorgesorgt und Geld für die Ausbildung der Kinder zurückgelegt. Ist das nicht geschehen oder sollten die Kosten höher ausfallen als gedacht, können andere Arten der Finanzierung in Anspruch genommen werden.
BAföG
Das Studenten-BAföG ist die wahrscheinlich bekannteste Art der Studienfinanzierung. Es wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet. Momentan beträgt der monatliche Höchstsatz 853 Euro. Die Höhe der Zahlungen richtet sich danach, wie viel Geld die Eltern verdienen. Studierende, die schon über 30 sind, können allerdings einen Antrag auf elternunabhängiges BAföG stellen.
Was viele nicht wissen: Auch Auszubildende können BAföG beziehen. Das sogenannte Schüler-BAföG richtet sich an Auszubildende, die jünger als 30 sind und sich in ihrer ersten Ausbildung befinden. Hier liegt der Höchstsatz momentan bei 504 Euro.
Einige Punkte gilt es generell zu beachten:
BAföG wird nicht rückwirkend ausgezahlt. Deshalb ist es wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen – am besten schon, wenn die Zusage für das Studium oder die Ausbildung vorliegt.
Wer nebenher arbeitet, dem wird der Verdienst eventuell auf das BAföG angerechnet.
Die finanzielle Belastung ist gedeckelt: Für Studierende ist die Rückzahlung auf 10.000 Euro begrenzt, das Schüler-BAföG muss gar nicht zurückgezahlt werden.
Im Internet lässt sich auf diversen Seiten berechnen, ob ein Anspruch auf BAföG besteht und mit welcher Summe man monatlich rechnen kann. Alle Formulare lassen sich auf der Website des Bildungsministeriums herunterladen. Auch wer unsicher ist, sollte trotzdem einen Antrag stellen: Der Ablehnbescheid ist Voraussetzung für andere Zuschüsse wie etwa das Wohngeld.
Durchschnittlicher monatlicher BAföG-Förderungsbetrag (in €): Studierende (blau) / Schüler*innen (türkis)
Quelle: Deutsches Studentenwerk, 2019
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Auszubildende können bei der Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss zu ihrem Ausbildungsgehalt beantragen. Dafür gibt es jedoch einige Kriterien. Beispielweise muss man in einer eigenen Wohnung leben und eine anerkannte Berufsausbildung machen.
Die Auszahlungssumme setzt sich aus verschiedenen Bedarfen wie zum Beispiel für Lebensunterhalt, Miete und Fahrtkosten zusammen und wird individuell berechnet. Wie beim BAföG ist auch hier wichtig, den Antrag pünktlich zu stellen, da die BAB nicht nachträglich gezahlt wird.
Wohngeld
Wer keinen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe hat und nicht mehr bei den Eltern lebt, kann Wohngeld beantragen. In einigen Bundesländern sind hierfür die Bürgerämter zuständig, anderswo die Landratsämter oder eigene Wohngeldstellen. Die zuständige Behörde und die nötigen Nachweise lassen sich im Netz finden. Der Höchstsatz für einen Zwei-Personen-Haushalt beträgt 190 Euro.
Stipendium
Stipendien sind bei Weitem nicht so elitär wie ihr Ruf. Natürlich gibt es die Begabtenförderungswerke wie die Studienstiftung des deutschen Volkes oder das Deutschlandstipendium. Daneben existieren aber eine ganze Reihe von Stiftungen, die speziell soziales Engagement oder musische Begabung fördern. Dabei gibt es nicht nur Vollstipendien, viele Stiftungen vergeben zum Beispiel ein sogenanntes „Büchergeld“, das schon mal 300 Euro im Monat betragen kann und nicht auf das BAföG angerechnet wird. Und auch ein Auslandsaufenthalt wird oft separat gefördert – beispielsweise vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Eine Übersicht gibt es zum Beispiel auf mystipendium.de.
Studienkredit
Wer mit dem Gedanken spielt, einen Studienkredit aufzunehmen, sollte sich vorher unabhängig beraten lassen. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) sowie die Studienberatung der Hochschule oder das örtliche Studierendenwerk sind dafür gute Anlaufstellen.
Viele Banken bieten private Kredite an. Daneben gibt es den staatlichen Bildungskredit und den staatlichen Studienkredit, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben werden. Doch auch Stiftungen gewähren Kredite: Die E. W. Kuhlmann-Stiftung vergibt beispielsweise zinslose Studiendarlehen für Studierende in der Abschlussphase.
Nebenjobs
Die meisten Studierenden verdienen sich neben dem Studium noch etwas dazu. Auch für Auszubildende kann es unter Umständen sinnvoll sein, nebenher einige Stunden zu jobben. Die gängigsten Arbeitsverhältnisse stellen wir hier vor.
Grundsätzlich gilt es zu beachten: Wer in Vollzeit studiert, sollte nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, um seine Privilegien wie den vergünstigten Studententarif der Krankenkasse zu behalten. In den Semesterferien gilt diese Begrenzung allerdings nicht – eine gute Gelegenheit, für anstrengende Prüfungsphasen ein wenig Geld beiseite zu legen.
Die meisten Universitäten und Ausbildungsstätten haben ein schwarzes Brett, auf dem freie Stellen ausgeschrieben werden. Weitere Möglichkeiten sind Jobbörsen – oder man fragt direkt bei Unternehmen an, ob diese freie Stellen haben.
20 Stunden pro Wochesollten Studierende maximal arbeiten, um z. B. den Studierendentarif der Krankenkasse zu behalten. In den Semsterferien gilt diese Begrenzung nicht.
Minijobs
Minijobs bieten sich sowohl für Studierende als auch für Auszubildende an. Genau wie in anderen Arbeitsverhältnissen haben Minijobber ein Recht auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, außerdem gilt der Mindestlohn. Minijobs gibt es in zwei Varianten: die geringfügige und die kurzfristige Beschäftigung.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung, umgangssprachlich auch 450-Euro-Job genannt, darf man bis zu 5.400 Euro im Jahr verdienen. Dieses Arbeitsverhältnis wird oft für Aushilfsjobs benutzt, zum Beispiel in Cafés oder im Einzelhandel, und ist perfekt, wenn man nicht viel Zeit zum Arbeiten hat. Wichtig ist bei dieser Form des Minijobs die Verdienstgrenze – die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbeitseinsätze sind unerheblich. Die Abgaben für den Minijobber sind sehr niedrig: geringfügig Beschäftigte sind nach deutschem Recht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. In der Rentenversicherung können sich Beschäftigte von der Zahlung ihres Eigenanteils (3,6 Prozent) befreien lassen. Die Einkünfte können vom Arbeitgeber entweder individuell nach Lohnsteuerklasse oder pauschal mit 2 Prozent des Arbeitsentgelts besteuert werden.
Kurzfristig Beschäftigte müssen grundsätzlich keine Sozialabgaben leisten. Eine kurzfristige Beschäftigung kann zum Beispiel ein Ferienjob sein. Er ist von vornherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt und darf nicht die Haupteinnahmequelle sein. Anders als bei geringfügiger Beschäftigung gibt es hier kein Einkommenslimit. Es ist aber wichtig, dass die Zeitgrenzen nicht überschritten werden. Versteuert wird das Ganze hier über die individuelle Lohnsteuerklasse oder, unter bestimmten Voraussetzungen, pauschal mit einem Steuersatz von 25 Prozent.
Werkstudentenjobs
Ein Werkstudentenverhältnis ist meist mit einem höheren Arbeitsaufwand verbunden: Zwischen 15 und 20 Stunden in der Woche sind die Regel. Die Arbeit ist häufig deutlich näher am Studienfach. So können Studierende wertvolle Arbeitserfahrung sammeln, oft ergeben sich daraus Chancen, zum Beispiel nach dem Studium im Unternehmen einzusteigen. Auch das Gehalt ist, je nach Branche, oft deutlich höher: Um die 12 Euro pro Stunde kann man schon im Bachelor verdienen. In der vorlesungsfreien Zeit gibt es bei den meisten Arbeitgebern die Möglichkeit, auf Vollzeit aufzustocken und so noch ein wenig zusätzliches Geld einzunehmen.
Auch als Werkstudent müssen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, egal wie viel man verdient. Der Anteil an der Rentenversicherung richtet sich nach dem Gehalt und beträgt maximal 9,3 Prozent. Die Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber getragen. Lohnsteuer fällt erst ab dem Überschreiten des Grundfreibetrages an; dieser beträgt für Ledige 9.408 Euro.
Um die 12 € pro Stundekann man im Bachelorstudium verdienen.
Studentische Hilfskraft
Auch Universitäten schreiben Studierendenstellen aus – hier geht es meist darum, Verwaltungstätigkeiten zu übernehmen oder Dozenten und Professoren bei der Forschung und der Vorbereitung von Lehrveranstaltungen zu unterstützen. Als sogenannter Hilfswissenschaftler oder „Hiwi“ kommt man mit aktuellen Forschungsthemen in Kontakt und sammelt so gleich Stoff für die nächste Hausarbeit.
Gerade wenn man wenig Zeit hat, lässt sich dieser Job sehr gut mit dem Studium verbinden: Zum einen entfallen Anfahrtswege, weil Uni und Arbeitsstätte sich am selben Ort befinden, zum anderen kann man sich die Arbeitszeiten in Absprache mit den Dozenten meist flexibel einteilen. Im besten Fall kann eine solche Stelle sogar zum Sprungbrett für die Promotion werden: Besonders bei Ausschreibungen für Finanzierungen und Stipendien wird es gern gesehen, wenn man bereits berufliche Erfahrung im akademischen Bereich vorweisen kann.
Und sonst: Sparen hilft immer!
Auch wer studiert oder eine Ausbildung absolviert, sollte eine Steuererklärung machen. Selbst als Student oder Azubi kommen schnell ein paar hundert Euro zusammen, die rückerstattet werden.
Statt das Einkommen zu erhöhen, kann man auch sonst die eigenen Ausgaben senken. Größere Anschaffungen wie beispielsweise das eigene Auto oder der neue Laptop lassen sich auch finanzieren – und manchmal lohnt es vielleicht, sich diese nur zu leihen. Wer seine Sparpotenziale noch entdecken muss, sollte sich einen Überblick über seine Ausgaben verschaffen. Hierbei können Apps helfen, mit denen man erfasst, wofür das eigene Geld ausgegeben wird.
Und natürlich gilt: Ob Kino, Modegeschäft oder Mobilfunkanbieter – viele Unternehmen bieten besondere Konditionen für Auszubildende und Studierende an. Fragen lohnt sich!