Ein Power Purchase Agreement, kurz PPA, ist ein häufig langfristiger Stromliefervertrag zwischen einem Stromerzeuger und einem Abnehmer von Erneuerbaren Energien. Eine PPA-basierte Finanzierung könnte für Sie interessant sein, wenn die Förderung Ihrer EE-Anlage ausgelaufen ist oder Sie eine sehr große Photovoltaik-Anlage bauen möchten. Damit erzielen Sie planbare Erlöse und betreiben Ihre Post-EEG- oder Neuanlage wirtschaftlich.
„Dank PPA-basierter Finanzierungen handeln Unternehmen nicht nur umweltbewusst, sondern auch wirtschaftlich – und vor allem planbar“, sagt Ute Mann, New Energies-Expertin der DKB
PPAs bieten vielfältige Chancen und bringen einige Vorteile mit sich. So genießen sowohl Anlagenbetreiber als auch Stromkäufer eine sichere Planungsgrundlage und Preisstabilität. Als individueller Vertrag berücksichtigt ein PPA die Interessen beider Seiten. Außerdem ist es für Anlagenbetreiber vorteilhaft, dank eines PPAs den grünen Strom auch ohne eine EEG-Vergütung rentabel zu veräußern und sich gegen schwankende Strommarktpreise abzusichern. Zu guter Letzt reduzieren Unternehmen dank PPA ihren CO2-Fußabdruck – wobei die Energiekosten gleich bleiben oder reduziert werden können – und positionieren sich als „grüne Marke“.
„Nachteilig ist allerdings, dass es bei einem PPA bisher kein auf die Besonderheiten des deutschen Marktes angepasstes standardisiertes Vertragswerk gibt”, erklärt Ute Mann aus dem Fachbereich New Energies der DKB. „Über die einzelnen kommerziellen und rechtlichen Details verhandeln die Parteien individuell. Das erfordert enge Absprachen, was die Vorbereitung eines PPA komplex und seine Gestaltung sehr zeitintensiv macht.”
„In Deutschland haben zahlreiche Hintergründe dazu geführt, dass die Nachfrage nach PPA-basierten Finanzierungen in den vergangenen Jahren zugenommen hat”, sagt Ute Mann.
Zum einen läuft die zwanzigjährige EEG-Förderung seit 2021 bei den ersten EE-Anlagen ab. Um solche Windenergie-, PV-, Biogas-Anlagen weiterhin rentabel zu betreiben, eignen sich PPAs besonders gut. Hinzu kommt: Die Stromgestehungskosten, insbesondere bei PV-Anlagen, sind in den vergangenen Jahren tendenziell immer weiter gesunken , während Strompreise steigen. „Das alles macht PPAs für Stromproduzenten langfristig zu einer interessanten Option: Beispielsweise, wenn Preise an den Strombörsen über den anzulegenden Wert hinausgehen”, meint Ute Mann.
Zum anderen gibt es auch für Stromkäufer gute Gründe, eine PPA-basierte Finanzierung in Betracht zu ziehen. „Unternehmen wollen sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategien bestimmte Mengen an Grünstrom langfristig zu einem definierten Preis sichern”, erläutert Ute Mann. Auch der Gesetzgeber ist bemüht, mehr marktwirtschaftliche Anreize für Erneuerbare Energien zu geben.
Außerdem werden seit geraumer Zeit PPA- und EEG-Vermarktung alternativ genutzt. Dies ist beispielsweise durch einen temporären Wechsel einer EEG-vergüteten Anlage in die Vermarktungsform der sonstigen Direktvermarktung möglich. Das verbessert die Einnahmesituation von EE-Projekten, und gleichzeitig bleibt die „Untergrenze“ in Form der EEG-Vergütung erhalten.
Im Hinblick auf die Energiewende steigt die Nachfrage nach Grünstrom unaufhaltsam. Dementsprechend entwickelt sich auch der EE-Markt permanent weiter: Es kommen neue Technologien und Anwendungsfelder dazu – von E-Mobilität über erneuerbare Wärme bis hin zu grünem Wasserstoff. Darum werden viele neue Anlagen gebaut; gleichzeitig fallen zahlreiche Bestandsanlagen aus der EEG-Vergütung heraus und suchen nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten. So ist es absehbar: PPAs werden künftig auch hierzulande an Bedeutung gewinnen. Unter anderem werden diese benötigt, um die Stromlieferung von Power-to-X-Anlagen sicherzustellen.
Viele Projekte sind gerade in der Entwicklung. „Langfristig gehen wir davon aus, dass PPAs eine größere Rolle spielen werden, weil sie die Energiewende um marktwirtschaftliche Komponenten ergänzen und zur weiteren Integration der Erneuerbaren Energien beitragen. Wir sehen die Zukunft insbesondere bei großvolumigen PV-Projekten und neuen Anwendungsfeldern der Sektorenkopplung”, ergänzt Ute Mann.
Als Basis für Ihre Projektfinanzierung schließen Sie einen PPA-Vertrag für eine Laufzeit von 10 bis 15 Jahren. Dabei legen Sie in der Regel alle Konditionen fest, wie:
den Umfang der zu liefernden Strommenge,
die ausgehandelten Preise,
die bilanzielle Abwicklung und die Konsequenzen bei Vertragsverstößen.
„Ein Power Purchase Agreement ist ein bilateraler Vertrag, der sehr individuell ausgestaltet werden kann”, sagt Ute Mann. „So kann er unterschiedliche Formen annehmen und ist auf die Bedürfnisse beider Vertragspartner abgestimmt.”
In Bezug auf den Abnehmer unterscheidet man zwischen Utility / Merchant PPA und Corporate PPA. Ein Utility / Merchant PPA schließt der EE-Stromerzeuger mit einem Stromhändler ab; der Stromhändler wiederum veräußert den Strom an Letztverbraucher. Beim Corporate PPA hingegen erfolgt der Vertragsabschluss direkt zwischen EE-Produzent und einem letztverbrauchenden Unternehmen.
Mit Blick auf die Art der Stromlieferung und die Zahlungsabwicklung werden PPAs in physische PPAs und synthetische PPAs (auch „Financial PPA“ oder „Virtual PPA“) unterteilt. Bei physischen PPAs wird eine definierte Strommenge an einen bestimmten Abnehmer geliefert und mit dem vereinbarten Preis vergütet. Bei synthetischen PPAs werden die physischen Stromflüsse und die Zahlungsflüsse voneinander entkoppelt: Der EE-Anlagenbetreiber vermarktet den EE-Strom über einen Energiedienstleister seiner Wahl zum Großhandelspreis, der Stromkäufer bezieht den EE-Strom über einen ebenfalls frei gewählten Energielieferanten gleichfalls zum Großhandelspreis. Die Strompreisfixierung im PPA erfolgt durch Differenzzahlungen zwischen EE-Anlagenbetreiber und Stromkäufer.
„Bei PPA-basierten Finanzierungen handelt es sich um Projektfinanzierungen. Diese werden nicht auf den staatlich garantierten EEG-Fördertarif, sondern auf einen individuellen Stromabnahmevertrag sowie auf eine Strompreiserwartung abgestellt”, so Ute Mann. Aktuell finanziert die DKB in erster Linie Photovoltaikprojekte. Auch erste Anfragen für Windprojekte liegen bereits vor. Als Anlagenbetreiber schließen Sie mit uns einen Projektfinanzierungsvertrag für ein PPA-basiertes Investitionsvorhaben ab. Bei der Projektbewertung durch die Bank rücken dabei die Bonität des Stromkäufers und die vertraglichen Regelungsinhalte des PPA in den Mittelpunkt.
Sie möchten eine PPA-basierte Projektfinanzierung mit der DKB umsetzen? Darauf sollten Sie achten:
Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist volatil. Darum ist es beim Vertragsabschluss des PPA wichtig, dass insbesondere die Liefermenge, der Preis, die Laufzeit und weitere Vertragsklauseln des PPA eine ausgewogene Risikoverteilung zwischen Anlagenbetreiber und Stromkäufer ausweisen.
Die DKB präferiert die Vereinbarung einer möglichst langen PPA-Fixpreisperiode. Das ermöglicht lange Finanzierungslaufzeiten und bildet eine Basis für stabile und gut prognostizierbare Cashflows. Mit zunehmender Vertragslaufzeit rücken jedoch auch Mengen- und Preisrisiken des PPA noch stärker in den Blick.
Beim PPA hängen Preise – diese sind von den Preiserwartungen an den Strommärkten abhängig – und Laufzeiten zusammen. Hinzu kommen zahlreiche weitere Faktoren, wie Börsenpreis, Herkunftsnachweise oder Vermarktungskosten.
In der Projektfinanzierung bewertet die DKB unter Berücksichtigung der Analysen von Strommarktexpert*innen zudem die Perioden, in denen kein fester PPA-Preis besteht.
Auch bei Ihnen nehmen wir uns Zeit für eine individuelle PPA-Finanzierung.
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