Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird. Der Vertrag kann zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Darüber hinaus besteht für dich und die Versicherung ein Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall.

Da keine Risikoprüfung, Vorversicherungsanfrage oder Ähnliches erfolgt, besteht eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn für neue und bereits bestehende Mietverhältnisse. Ein Versicherungsfall, der während der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert.

Der Vertrag endet entweder nach einer wirksamen Kündigung, einem wirksamen Widerruf oder nach Wegfall des versicherten Interesses (z. B. Aufhebung des Mietverhältnisses wegen Eigennutzung).