Zu einem Gemeinschaftskonto kann jede*r Kontoinhaber*in ein eigenes Tagesgeldkonto eröffnen. Dieses wird ausschließlich im persönlichen Banking der Person angezeigt, die es eröffnet hat. Ein gemeinsames Tagesgeldkonto kann nicht eröffnet werden.
Gut zu wissen
Mit einer Vollmacht kann eine von dir ausgewählte Person auch dein Tagesgeldkonto einsehen und darüber verfügen. Details zu unserer Vollmacht findest du unter Wie erteile ich eine Vollmacht?.