Mieteinnahmen kannst du grundsätzlich mit deinem Girokonto verwalten, sofern du folgendes beachtest:
- Als private*r Vermieter*in kannst du das Girokonto für die eigene Mietverwaltung nutzen.
- Für Instandhaltungsrücklagen deiner Immobilie verwende unser Tagesgeldkonto.
- Die Verwaltung von Mietkautionen über das Girokonto ist hingegen nicht zulässig.