Ziehst du aus der Wohnung aus und die Mietkaution wird nicht mehr benötigt, müssen Vermieter*innen sie freigeben.

Vermieter*innen steht dafür eine Frist von drei und sechs Monaten zu. In dieser Zeit dürfen sie prüfen, ob alle Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind. Danach erhältst du die Verpfändungsurkunde (Mietkautionskonto) bzw. Avalurkunde (Mietaval) zurück. Diese reichst du bei uns ein und bittest um Auflösung des Kontos bzw. Avals.

Mietkautionskonto

Sende die „Ausfertigung für den Vermieter" der Verpfändungsurkunde zusammen mit einem formlosen Auftrag, wohin das Geld überwiesen werden soll an: Deutsche Kreditbank AG, Bereich Privatkunden, Postfach 11 02 68, 10832 Berlin

Mietaval

Sende die Originalurkunde „Ausfertigung für den Vermieter“ an: Deutsche Kreditbank AG, Bereich Privatkunden, Postfach 11 02 68, 10832 Berlin