Zur Freigabe einer Mietkaution sind Vermieter*innen erst verpflichtet, wenn alle Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind. Hierfür steht Vermieter*innen eine Frist zur Prüfung zu, die üblicherweise zwischen drei und sechs Monaten betragen kann.

Danach erhältst du die Verpfändungsurkunde bzw. Avalurkunde zurück. Diese reichst du bei uns ein und bittest um Auflösung des Kontos bzw. Avals.