Die Kirchensteuer wird automatisch für dich abgeführt, wenn uns vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein Kirchensteuermerkmal übermittelt wird.

Hierfür sind wir verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern dein persönliches Kirchensteuermerkmal mit dem Datenstand vom 31.08. des laufenden Jahres abzufragen. Bist du nicht kirchensteuerpflichtig oder hast der Übermittlung widersprochen, wird uns ein Nullwert übermittelt. In diesem Fall nehmen wir keinen Kirchensteuerabzug vor.

Änderungen werden zum 01.01. des Folgejahres berücksichtigt.

Gut zu wissen

  • Bei Gemeinschaftskonten nehmen wir nur dann einen Kirchensteuerabzug vor, wenn uns von beiden ein gleiches Kirchensteuermerkmal gemeldet wurde.
  • Eine unterjährige Abfrage im Zuge von persönlichen Änderungen erfolgt nicht.
  • Zu viel abgeführte Kirchensteuer, kannst du über die Steuererklärung geltend machen.