Der Staat fördert deinen Vermögensaufbau mit der Arbeitnehmersparzulage. Du bekommst 9% auf die Beträge, die du von deinem Arbeitgeber als Vermögenswirksame Leistungen erhältst. Voraussetzung ist, dass du ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitest.
Gefördert werden
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Ledige |
Verheiratete/
eingetragene Lebenspartnerschaften |
Geförderte Sparleistung pro Jahr |
470 Euro |
940 Euro |
Maximale Prämie |
43 Euro |
86 Euro |
Einkommensgrenzen |
40.000 Euro |
80.000 Euro |
Gut zu wissen
- Die Einkommensgrenze berechnet sich dabei aus dem zu versteuernden Einkommen. Dieses unterscheidet sich maßgeblich von deinem Bruttoeinkommen, das wesentlich höher sein kann.
- Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du in der Einkommensteuererklärung. Die Bausparkasse meldet die angelegte Summe elektronisch.
- Nach einer Wartezeit von sieben Jahren wird die Arbeitnehmersparzulage automatisch auf dein Anlagekonto überwiesen.
- Die Arbeitnehmersparzulage kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.
- Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht für die Sparbeiträge gewährt, für die du bereits die Wohnungsbauprämie beantragt hast.