Die US-Quellensteuer wird nach den US-Steuergesetzen auf Kapitaleinkünfte aus bestimmten US-Wertpapieren erhoben. Der Steuersatz beträgt z. B. für Dividenden zurzeit 30 %. In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen zahlen auf Grund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens auf Dividenden den reduzierten US-Quellensteuersatz von 15 %. Dieser wird bei der Erhebung der deutschen Kapitalertragsteuer angerechnet.

Da sie direkt an „der Quelle“ abgezogen wird, schreiben wir dir den Nettobetrag nach Abzug der Quellensteuer gut. Sie ist daher auch nicht mit dem Freistellungsauftrag verrechenbar.

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