Eine NV-Bescheinigung ersetzt den Freistellungsauftrag. Durch die Vorlage dieser entfällt die Kapitalertragsteuerpflicht auf Kapitaleinkünfte.

Die Bescheinigung kann von jeder natürlichen Person, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, beim Finanzamt beantragt werden. Sie gilt für alle privaten Konten und Depots und für maximal drei Jahre. Hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge ist sie nicht begrenzt. 

Wenn du eine NV-Bescheinigung hast, sende uns diese bitte: 

  • per Datei-Upload oder
  • per Fax an 030 120 300 01 oder
  • per Post an Deutsche Kreditbank AG, Bereich Privatkunden, Postfach 11 02 68, 10832 Berlin

Gut zu wissen

  • Die NV-Bescheinigung wird dir im Banking unter Mein Profil > Steuerliche Angaben > Freistellungsaufträge angezeigt.
  • Eine im Original eingereichte NV-Bescheinigung senden wir nach Erfassung an dich zurück.
  • Wird die NV-Bescheinigung vom Finanzamt für ungültig erklärt, informiere uns bitte umgehend.