Bruchstücke entstehen bei der Ausführung von Wertpapiersparplänen für ETFs, Fonds, Zertifikaten oder Aktien. Für deinen „runden“ Sparbetrag von beispielsweise 50 Euro erhältst du in der Regel eine „krumme“ Stückzahl bzw. einen Anteil des Wertpapiers. Diese Bruchstücke kannst du bei Bedarf genauso wie ganze Stücke über den Orderprozess verkaufen. Einige Besonderheiten sind dabei zu beachten.

Gut zu wissen

  • Dein Auftrag für den Verkauf von Bruchstücken wird am folgenden Handelstag außerbörslich ausgeführt, unabhängig vom erfassten Handelsplatz, Limit und Gültigkeit.
  • Du kannst Bruchstücke einzeln oder zusammen mit ganzen Stücken verkaufen. Technisch werden im Hintergrund zwei Orders angelegt. Daher kann es vorkommen, dass deine Bruchstücke verkauft werden, aber die Order für die ganzen Stücke noch offen ist (z.B. bei Vergabe eines Limits).
  • Ein Teilverkauf deiner Bruchstücke ist nicht möglich.
  • Bei einem Depotübertrag werden Bruchstücke in der Regel nicht übertragen.
  • Wenn bei einer Kapitalmaßnahme Bruchstücke entstehen, werden diese automatisch durch die DKB AG verkauft. Ausnahme: du hast einen aktiven Sparplan für das Wertpapier.

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