Einladung zur Hauptversammlung
Abhängig davon, ob die Gesellschaft bereits elektronische Einladungen verschickt, erhältst du sie
- für inländische Inhaberaktien und Aktiengesellschaften mit Sitz in der EU: im Postfach im Banking
- für inländische Namensaktien: postalisch durch die Gesellschaft
- für alle andern: postalisch durch die Gesellschaft
Eintrittskarten bestellen
- im Banking: für alle Gesellschaften, deren Aktionär*in du bist, mit Ausnahme von Namensaktien, kannst du ab dem Record Date eine Eintrittskarte bestellen
- postalisch über das Formular an der Einladung – hier kannst du auch mehrere Eintrittskarten bestellen
Du kannst deine Eintrittskarte auch weitergeben. Trage hierzu die berechtigte dritte Person direkt auf der zugesandten Karte ein.
Vollmacht für Aktionärsvertretungen
- für eine Hauptversammlung: über das Formular an der Einladung oder über die Funktion im Banking
- Dauervollmacht: sende uns einmalig einen unterschriebenen Auftrag mit deiner Depotnummer und der Aktionärsvertretung
Kosten für Eintrittskarten