Bei der Vollmacht kann der*die Bevollmächtigte zu Lebzeiten und auch über den Tod der kontoinhabenden Person hinaus in gleicher Weise wie diese über Konten und Depots verfügen. Die Vollmacht umfasst alle bestehenden Konten und Depots (inklusive Gemeinschaftskonten und -depots). Der*die Bevollmächtigte erhält mit Ausstellung der Vollmacht auch einen Zugang zum Banking. Hilfreiche Informationen zum Thema Vollmacht.

Gut zu wissen

Die Vollmacht berechtigt nicht:

  • zur Eröffnung weiterer Konten, Depots und Karten
  • zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen
  • zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten
  • zur Angabe eines neuen Auszahlungskontos
  • zur Kündigung von Karten des*der Vollmachtgeber*in
  • zur Vornahme von Konto- und Kartenkündigungen
  • zur Erteilung von Untervollmachten
  • zur Umschreibung von Konten auf den eigenen Namen
  • zur Bestellung von Zugangsdaten für den*die Vollmachtgeber*in