Bei der Vollmacht kann der*die Bevollmächtigte zu Lebzeiten und auch über den Tod der kontoinhabenden Person hinaus in gleicher Weise wie diese über Konten und Depots verfügen. Die Vollmacht umfasst alle bestehenden Konten und Depots (inklusive Gemeinschaftskonten und -depots). Der*die Bevollmächtigte erhält mit Ausstellung der Vollmacht auch einen Zugang zum Banking. Hilfreiche Informationen zum Thema Vollmacht.
Die Vollmacht berechtigt nicht: