Über die Verwalterplattform kannst du zu einem bestehenden Vermieterpaket Konten für die Verwaltung deiner Mietobjekte anlegen. Ein Neuabschluss des Vermieterpakets ist seit 30.08.24 nicht mehr möglich.
Konto für Mieten: rechtssichere Verwaltung von Mieten
- Kontonutzung: Zahlungsverkehr im Banking möglich, keine Ausstellung von Debit- oder Kreditkarten
- Bei Bedarf: Lastschriften für den Mieteneinzug anlegen und verwalten
Konto für Mietkautionen: einfache und professionelle Kautionsverwaltung
- Kontonutzung: Keine Ausstellung von Debit- oder Kreditkarten, Abbuchungen mittels Lastschrift nicht möglich
- treuhänderische und rechtssichere Hinterlegung von Kautionen auf Mietkautionskonten
- mietergenaue Verwaltung und Abrechnung der hinterlegten Mietkautionskonten
- jährliche Steuerbescheinigung für die Mietkautionskonten
- Bereitstellung von Umsatzübersichten und Einzelabrechnungen je Mieter*in
- unterjährige Abrechnung der Kautionen und Teilauszahlungen
Konto für Instandhaltungsrücklagen: getrennte Anlage der Instandhaltungsrücklagen
- Kontonutzung: Zahlungsverkehr über das Banking möglich, keine Ausstellung von Debit- oder Kreditkarten, Abbuchung mittels Lastschrift nicht möglich
Weitere Infos
- Einen Freistellungsauftrag kannst du für die Konten für Mieten und für Instandhaltungsrücklagen stellen.
- Das Guthaben auf sowie die Zinsen für Mietkautionen stehen dem*der Mieter*in zu. Daher kann hierfür kein Freistellungsauftrag gestellt werden.