Aus einer Ratenschutzversicherung (auch Restschuldversicherung) kannst du folgende Leistungen erhalten.
Leistungen im Todesfall
- es werden die bis zum Ablauf des Darlehensvertrages planmäßig noch ausstehenden Raten in einer Summe gezahlt
Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
- es wird monatlich die versicherte Darlehensrate gezahlt, sobald die gesetzlich festgelegte Lohnfortzahlung endet.
- für max. 35 Monate je Krankheitsfall
- muss mit medizinischen Befund (Krankschreibung) nachgewiesen werden
Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- es wird die vereinbarte monatliche Darlehensrate geleistet
- für bis zu 24 Monate je Leistungsfall
- nach Ablauf einer zweimonatigen Karenzzeit
- nur bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
- auch mehrfach bei erneuter Arbeitslosigkeit
- Voraussetzung: du bist bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet und beziehst Arbeitslosengeld
Gut zu wissen
- Die Versicherungsleistung wird in der Regel auf das Darlehenskonto gezahlt.
Dieser Text dient der Orientierung. Es gelten die Bedingungen für den Darlehensschutz.