Aus einer Ratenschutzversicherung (auch Restschuldversicherung) kannst du folgende Leistungen erhalten.

Leistungen im Todesfall

  • es werden die bis zum Ablauf des Darlehensvertrages planmäßig noch ausstehenden Raten in einer Summe gezahlt

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

  • es wird monatlich die versicherte Darlehensrate gezahlt, sobald die gesetzlich festgelegte Lohnfortzahlung endet.
  • für max. 35 Monate je Krankheitsfall
  • muss mit medizinischen Befund (Krankschreibung) nachgewiesen werden

Leistungen bei Arbeitslosigkeit

  • es wird die vereinbarte monatliche Darlehensrate geleistet
  • für bis zu 24 Monate je Leistungsfall
  • nach Ablauf einer zweimonatigen Karenzzeit
  • nur bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
  • auch mehrfach bei erneuter Arbeitslosigkeit
  • Voraussetzung: du bist bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet und beziehst Arbeitslosengeld

Gut zu wissen

  • Die Versicherungsleistung wird in der Regel auf das Darlehenskonto gezahlt.

Dieser Text dient der Orientierung. Es gelten die Bedingungen für den Darlehensschutz.