Das Girokonto u18 kann durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Banking eröffnet werden.

Voraussetzung

  • Mindestens ein*e Elternteil/Erziehungsberechtigte*r hat bereits ein Girokonto bei der DKB
  • Zugang zum Banking ist vorhanden
  • Ausweisdokument oder Original-Geburtsurkunde (nur für unter 8-jährige) zur Legitimation liegt vor

Alle Details zur Legitimation des Kindes siehe Wie funktioniert die Legitimation für Minderjährige?

Einzureichende Unterlagen

  • Kopie/Foto der Geburtsurkunde als Nachweis des Sorgerechts (entfällt wenn dein Kind mit der Original-Geburtsurkunde legitimiert wird)
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht: Sorgerechtserklärung vom Jugendamt bzw. eine Heiratsurkunde beider gesetzlicher Vertreter*innen
  • Bei alleinigem Sorgerecht: Negativerklärung vom Jugendamt

So geht's – 1. Erziehungsberechtigte*r

  • melde dich im Banking an
  • gehe zu Produkte > Konten > Kinderkonto
  • fülle den Antrag online aus und lade direkt die benötigten Nachweisdokumente hoch

So geht's – 2. Erziehungsberechtigte*r

Als 2. Elternteil/Erziehungsberechtigte*r musst du der Kontoeröffnung zustimmen. Hierfür gibt es drei Konstellationen:

  • Du hast noch kein Konto bei der DKB: dann legitimiere dich bei unserem Partner WebID.
  • Du hast bereits ein Einzelkonto bei der DKB: dann legitimiere dich erneut bei unserem Partner WebID. Dies gilt dann als Vertragszustimmung.
  • Ihr habt ein Gemeinschaftskonto: dann kannst du den Antrag im eigenen Web-Banking bestätigen. Das Dokument für die Zustimmung „Zustimmung Eröffnung Giro u18“ liegt in deinem Postfach unter Mitteilungen.