Das Girokonto u18 kann durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Banking eröffnet werden.
Voraussetzung
- Mindestens ein*e Elternteil/Erziehungsberechtigte*r hat bereits ein Girokonto bei der DKB
- Zugang zum Banking ist vorhanden
- Ausweisdokument oder Original-Geburtsurkunde (nur für unter 8-jährige) zur Legitimation liegt vor
Alle Details zur Legitimation des Kindes siehe Wie funktioniert die Legitimation für Minderjährige?
Einzureichende Unterlagen
- Kopie/Foto der Geburtsurkunde als Nachweis des Sorgerechts (entfällt wenn dein Kind mit der Original-Geburtsurkunde legitimiert wird)
- Bei gemeinsamem Sorgerecht: Sorgerechtserklärung vom Jugendamt bzw. eine Heiratsurkunde beider gesetzlicher Vertreter*innen
- Bei alleinigem Sorgerecht: Negativerklärung vom Jugendamt
So geht's – 1. Erziehungsberechtigte*r
- melde dich im Banking an
- gehe zu Produkte > Konten > Kinderkonto
- fülle den Antrag online aus und lade direkt die benötigten Nachweisdokumente hoch
So geht's – 2. Erziehungsberechtigte*r
Als 2. Elternteil/Erziehungsberechtigte*r musst du der Kontoeröffnung zustimmen. Hierfür gibt es drei Konstellationen:
- Du hast noch kein Konto bei der DKB: dann legitimiere dich bei unserem Partner WebID.
- Du hast bereits ein Einzelkonto bei der DKB: dann legitimiere dich erneut bei unserem Partner WebID. Dies gilt dann als Vertragszustimmung.
- Ihr habt ein Gemeinschaftskonto: dann kannst du den Antrag im eigenen Web-Banking bestätigen. Das Dokument für die Zustimmung „Zustimmung Eröffnung Giro u18“ liegt in deinem Postfach unter Mitteilungen.