Wir müssen bei jedem Wertpapierkauf einschätzen, ob das ausgewählte Wertpapier für dich eine angemessene Anlage darstellt. Der Gesetzgeber nennt dies „Angemessenheitsprüfung“. Grundlage ist die Leitlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (ESMA35-43-2938).

Mit der Angemessenheitsprüfung soll sichergestellt werden, dass du nur in Wertpapiere investierst, deren Risiken du verstehst. 

Im September 2024 stellen wir aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben den Fragebogen um, mit dem wir deine Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierhandel erfassen. Daher musst du ab 09.09.2024 deine Angaben neu hinterlegen, bevor du handeln kannst, 

Wir unterscheiden zukünftig 11 Produktgruppen. Diese teilen die angebotenen Wertpapiere unter anderem nach Art und Komplexitätsgrad ein. Angaben zu deinen Erfahrungen und Kenntnissen musst du nur für die Produktgruppen hinterlegen, aus denen du Wertpapiere handeln möchtest. 

Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir dir hier zusammengestellt.