Deine Baufinanzierung kannst du unter folgenden Voraussetzungen zurückzahlen:

  • am Ende der Zinsfestschreibung: mit einer Kündigungsfrist von einem Monat
  • bei Verkauf der Immobilie: gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung und frühestens 6 Monate nach Vollauszahlung des Darlehens
  • bei einer Zinsbindung von mehr als 10 Jahren: 10 Jahre nach dem Datum der Vollauszahlung des Darlehens mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten

So geht's im Falle eines Verkaufes

  • Du hast gemeinsam mit den neuen Eigentümer*innen einen notariellen Kaufvertrag geschlossen.
  • Die Notarkanzlei informiert uns über den bevorstehenden Verkaufstermin.
  • Die Notarkanzlei erhält von uns eine detaillierte Aufstellung aller Darlehenssalden inklusive der anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung und aller weiteren Kosten. Ist der Verkaufserlös zur Deckung der Rückzahlung nicht ausreichend, sind die offenen Beträge auszugleichen.
  • Nach erfolgter Darlehensrückzahlung bestätigen wir dir die vollständige Rückführung deiner Baufinanzierung.

So geht's zum Ende der Zinsbindung bzw. 10 Jahre nach Vollauszahlung

  • Sende uns unter Einhaltung der Kündigungsfrist einen von allen Darlehensnehmer*innen unterzeichneten formlosen Auftrag zur Rückzahlung deines Darlehens per Datei-Upload.
  • Den Eingang deines Rückzahlungswunsches bestätigen wir dir zeitnah.
  • Rechtzeitig vor Ende der Zinsfestschreibung erhältst du eine Aufstellung der offenen Darlehenssalden inklusive aller Zinsen und Kosten mit separater Post.