Über das Guthaben auf deinem Sparplan kannst du jederzeit verfügen – auch vor Ablauf der von dir gewählten Laufzeit.

Dabei ist zu beachten

  • Du kannst immer nur über das gesamte Sparplanguthaben verfügen. Teilverfügungen sind nicht möglich.
  • Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
  • Wenn du ohne Kündigung über das Guthaben verfügen willst, fallen für Beträge über 2.000 Euro Vorschusszinsen gemäß unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis – Sparprodukte an.
  • Das Sparguthaben wird auf das bei Abschluss des Sparplans vereinbarte Verrechnungskonto ausgezahlt.

Gut zu wissen – bei Fälligkeit

  • Das Guthaben wird nicht automatisch ausgezahlt.
  • Du musst den Sparplan mit 3 Monaten Vorlauf zum vereinbarten Fälligkeitstermin kündigen.
  • Anderenfalls läuft das Konto als Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist und einem variablen Zinssatz weiter.
  • Die monatliche Sparrate wird nicht mehr eingezogen.
  • Um deinen Sparplan zu kündigen, schreibe uns über unser Kontaktformular eine kurze Nachricht mit folgenden Angaben: betreffender Sparplan, gewünschter Zeitpunkt für die Auflösung