Über das Guthaben auf deinem Sparplan kannst du jederzeit verfügen – auch vor Ablauf der von dir gewählten Laufzeit.
Dabei ist zu beachten
- Du kannst immer nur über das gesamte Sparplanguthaben verfügen. Teilverfügungen sind nicht möglich.
- Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
- Wenn du ohne Kündigung über das Guthaben verfügen willst, fallen für Beträge über 2.000 Euro Vorschusszinsen gemäß unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis – Sparprodukte an.
- Das Sparguthaben wird auf das bei Abschluss des Sparplans vereinbarte Verrechnungskonto ausgezahlt.
Gut zu wissen – bei Fälligkeit
- Das Guthaben wird nicht automatisch ausgezahlt.
- Du musst den Sparplan mit 3 Monaten Vorlauf zum vereinbarten Fälligkeitstermin kündigen.
- Anderenfalls läuft das Konto als Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist und einem variablen Zinssatz weiter.
- Die monatliche Sparrate wird nicht mehr eingezogen.
- Um deinen Sparplan zu kündigen, schreibe uns über unser Kontaktformular eine kurze Nachricht mit folgenden Angaben: betreffender Sparplan, gewünschter Zeitpunkt für die Auflösung