Der Weg von der Räumungsklage bis zur Zwangsräumung kann unterschiedlich lange dauern. Eine konkrete Aussage lässt sich dazu allerdings nicht treffen, denn die Dauer der Räumungsklage ist stets von verschiedenen Faktoren abhängig. Wenn es schnell geht: drei Monate. Bei einfachen Fällen sind es meist fünf bis sechs Monate. Es könnte aber auch zwei Jahre oder länger dauern: beispielsweise, wenn bei gesundheitlichen Problemen der Mieter*innen ein Gutachten eingeholt werden muss.
Die Kosten für die Räumungsklage hängen vom Streitwert ab. Dieser berechnet sich aus der Kaltmiete, hochgerechnet auf ein Jahr. Diese sind maßgebend für den Gerichtskostenvorschuss und die Anwaltskosten.