Gebäudeenergiegesetz soll Wärmewende beschleunigen
Dem GEG zufolgedürfen in Neubauten nur noch Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen.
Mit erneuerbaren Energien zukunftsfähiger werden
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Wärmepumpen haben ihren Preis
8.000 bis 16.000 Euro für eine Luftwärmepumpe.
12.000 bis 15.000 Euro für eine Erdwärmepumpe.
9.000 bis 12.000 Euro für eine Grundwasser-Wärmepumpe.
Bund fördert 65-Prozent-Heizung
Eine Grundförderung von 30 Prozent, die alle Haushalte beantragen können.
Einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für alle Haushalte, die ihr Wohneigentum selbst nutzen und ein zu versteuerndes Einkommen bis zu 40.000 Euro pro Jahr haben.
Einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis einschließlich 2028, wer frühzeitig die alte Heizung wechseln lässt. Dies gilt nur für eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder bei einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Dieser Bonus soll ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte sinken.
Bei einem Heizungstausch können Vermieter*innen laut Deutschem Mieterbund (DMB) künftig zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter*innen umlegen, falls sie nach dem GEG die staatliche Förderung nutzen und diese Beträge von den Kosten abziehen. Dabei gilt: Über sechs Jahre darf keine Mietpartei mit mehr als 50 Cent pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche belastet werden. Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung bedeutet dies eine monatliche Mieterhöhung von 35 Euro.