Modernisierenist oft teuer und für viele finanziell nicht einfach zu stemmen. Abhilfe schaffen in etlichen Fällen staatliche Zuschüsse.
Maßnahmen mit staatlicher Förderung
Langfristiges Sparpotenzialbieten energetische Sanierungen von Gebäuden.
Die Fördermittel aus den verschiedenen Töpfen lassen sich teilweise kombinieren.
In vielen Fällen musst du die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragen. Für Förderungen der KfW benötigst du einen Finanzierungspartner. Das kann eine Bank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Bausparkasse oder Versicherung sein.
Für zahlreiche Mittel von KfW und BAFA benötigst du eine zertifizierte Energieberatung. Am Beratungshonorar beteiligt sich der Staat.
Energieberater*innen erstellen bei Bedarf einen individuellen Sanierungsfahrplan (kurz: iSFP), für den es einen Extra-Zuschuss, den sogenannten iSFP-Bonus, gibt.
Du kannst 20 Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung absetzen, sofern dein Eigenheim mindestens zehn Jahre alt ist und du selbst darin wohnst. Damit lassen sich bis zu 40.000 Euro Steuern sparen. Du musst dich aber entscheiden: Entweder Steuervorteil oder Förderprogramm.
Die Ampelkoalition plant, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll – ein Jahr früher als bisher geplant. Dies wäre etwa mit Wärmepumpen möglich. Öl- und Gasheizungen stehen damit vor dem Aus.
Für bestehende Heizungen ist kein Verbot vorgesehen.
Der Gesetzgeber will den Strompreis von staatlichen Abgaben entlasten und damit den elektrischen Betrieb klimafreundlicher Heizsysteme attraktiver machen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Anforderungen an Fensterrahmen und Verglasung fest. Fenster, die hochwertig doppelverglast sind, erreichen diese Vorgaben laut KfW in der Regel.
Dreifachverglaste Fenster und optimierte Rahmensysteme sind noch energieeffizienter. Sie sind notwendig, wenn du Fenster in einer Einzelmaßnahme austauschst.
Die BAFA gewährt zum Beispiel Zuschüsse für die Dämmung des Dachs, für den sommerlichen Wärmeschutz und Solarthermie-Anlagen.
Das EEG-Osterpaket sieht vor, dass Photovoltaik-Dachanlagen deutlich besser gefördert werden, die ihren Solarstrom vollständig ins Netz einspeisen.
Wenn an deiner Immobilie energetische Änderungen – egal ob staatlich gefördert oder nicht – erfolgen, musst du einen neuen Energieausweis beantragen.
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Nutzen rund ums Heim schaffen
Maßnahmen ohne staatliche Förderung
Pool: Mit einem Schwimmbecken holst du dir mehr als Urlaubsgefühl nach Hause. Es erhöht den Hauspreis deutschlandweit um 13 Prozent, wie eine Analyse des Immobilienportals Immowelt zeigt. Das entspricht bei einem durchschnittlichen Haus rund 46.890 Euro. Diese Summe liegt meist über den Baukosten des Pools in Höhe von 15.000 bis 50.000 Euro.
Terrasse: Die Beschichtung sollte wasserdicht und frostsicher sein, damit die Terrasse den Hauswert positiv beeinflusst. Andernfalls ist angeraten, sie mit einem neuen Belag zu versehen. Wichtig ist, dass dieser bei Nässe rutschfest und insgesamt leicht zu reinigen ist.
Garten: Ein üppig mit Blumen, Büschen und Bäumen bepflanzter Garten sorgt nicht nur für einen schönen Gesamteindruck und unterstützt die Umwelt nachhaltig. Eine gepflegte Außenanlage steigert auch den Wert der Immobilie um bis zu 18 Prozent, wie eine Untersuchung ergeben hat.
Möchtest du als Mieter*in ein schöneres Zuhause schaffen? Egal, ob du eine Sauna einbauen willst oder eine Decke abhängen möchtest: Bei größeren baulichen Veränderungen musst du das Einverständnis der vermietenden Person einholen. Das gilt auch für Modernisierungsarbeiten, die du auf deine Kosten erledigen lässt und die den Wert der Immobilie steigern. Anspruch auf einen Umbau hast du, wenn zum Beispiel berechtigte Gründe für einen barrierefreien Badumbau bestehen.
Kredit aufnehmen
Bei der DKB kannst du völlig unkompliziert einen Modernisierungskredit bis zu 50.000 Euro beantragen. Dieser ist komplett auf deine Bedürfnisse als Immobilieneigentümer*in abgestimmt und verzichtet im Gegensatz zu einer Baufinanzierung auf Sicherheiten und detaillierte Unterlagen.
Voraussetzung ist, dass du mindenstens 12 Monate (Mit)-Eigentümer*in der wohnwirtschaftlich genutzten Immobile bist und eine der nachfolgenden Maßnahmen planst:
Modernisierung/Renovierung der eigenen Immobilie (z. B. Innenausbau, Außenanlagen, Bad, Keller, Wasserleitungen)
Barrierefreier Aus-/Umbau der eigenen Immobilie (z. B. alters-/behindertengerechter Wohnraum, Zu-/Aufgänge)
An-/Umbau der eigenen Immobilie (z. B. Schaffung Wohnraum, Arbeitszimmer, Balkon, Garage)
Energetische Sanierung/Instandsetzung der eigenen Immobilie (z. B. Gebäudedämmung, Fenster, Heizungs- oder Lüftungsanlage)
Aufwertung/Erneuerung der Gebäudetechnik in der eigenen Immobilie (z. B. regenerative Energienutzung, Photovoltaik-/ Solaranlage, Stromspeicher)
Beispielrechnung (Stand: März 2023):
Du beantragst einen Nettodarlehensbetrag für eine Photovoltaikanlage in Höhe von 20.000 Euro, Laufzeit 84 Monate, effektiver Jahreszins 5,99 % p. a., Sollzins (gebunden) 5,84 % p. a. – dann beträgt die monatliche Rate 290,62 €. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 24.479,20 €.
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