Partnerschaft & Familie
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Ein Pärchen aus Mann und Frau trägt einen Teppich in die neue gemeinsame Wohnung.

Haushalt zusammenlegen: Darauf solltest du achten

In eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, ist für viele Paare vor allem ein emotionaler Moment. Warum es sinnvoll ist, sich dennoch ein paar nüchterne Gedanken zu Finanzen, Versicherungen und Organisation zu machen.

Februar 2020

Irgendwann ist es bei vielen frisch Verliebten soweit: Der Umzug in eine gemeinsame Wohnung steht an. Damit aus dem Traum kein Albtraum wird, ist eine gute Planung wichtig.

Der erste Schritt ist dabei die Wahl der Wohnung. Entscheidet sich ein Paar, zusammenzuziehen, bietet sich oft eine der bestehenden Wohnungen an. Wer eine*n Lebenspartner*in einziehen lassen möchte, muss allerdings die Erlaubnis des*der Vermieter*in einholen – es sei denn, dies ist bereits im Mietvertrag geregelt. Ein Anspruch darauf besteht grundsätzlich bei der Aufnahme von Ehepartnern oder eines*einer Lebenspartner*in. Der*die Vermieter*in kann nicht einfach die Erlaubnis verweigern. Das geht nur, wenn etwa die Wohnung nachweislich zu klein für eine*n weitere*n Bewohner*in ist oder andere gewichtige Gründe vorliegen.

Neue Wohnsituation sollte vertraglich geregelt sein

Außerdem kann der*die Vermieterin die neuen Umstände dazu nutzen, die Miete angemessen zu erhöhen. Auch für die Nebenkosten müssen Paare höhere monatliche Kosten kalkulieren: Denn zwei Personen verbrauchen mehr als eine.

Ein Untermietvertrag

ist eine Alternative, wenn man den*die Partner*in nicht in den ursprünglichen Mietvertrag aufnehmen möchte.

Nur weil der*die Partner*in mit eingezogen ist, wird diese*r jedoch nicht automatisch zum*zur Mieter*in und haftet für die Mietzahlung. Das passiert nur, wenn die neue Person auch in den Mietvertrag aufgenommen wird und diesen unterzeichnet. Darauf können sich die Beteiligten jederzeit mit dem*der Vermieter*in einigen und den Vertrag ergänzen. Achtung: Trennt sich das Paar und bleibt ein*e Partner*in in der ehemals gemeinsamen Wohnung, ohne den Mietvertrag auf die neue Situation anzupassen, kann der*die Vermieter*in den*die einstige*n Bewohner*in noch Jahre später für Mietschulden und Schönheitsreparaturen mit haftbar machen.

Alternativ können Paare auch einen Untermietvertrag miteinander abschließen: Der*Die Hauptmieter*in vereinbart darin mit seinem*ihrer Partner*in als Untermieter*in, wie viel Miete im Monat zu zahlen ist und welche Rechte und Pflichten Hauptmieter*in und Untermieter*in haben. Wer vertraglich gar nichts regelt, kann trotzdem gemeinsam in der Wohnung leben – vorbehaltlich der Erlaubnis des*der Vermieter*in. Allerdings hat das den Nachteil, dass dann der*die Hauptmieter*in allein für Miete und Nebenkosten haftet. Wenn ein Paar sich entscheidet, eine gemeinsame Wohnung neu anzumieten, kann ebenfalls ein*e Partner*in vertraglich als Haupt- und der*die andere als Untermieter*in definiert werden.

Gemeinsames Konto und faire Kostenteilung sind wichtig

Mit der gemeinsamen Wohnung machen sich viele Paare auch Gedanken über ein zusätzliches gemeinsames Konto, auf das beide gleichberechtigt zugreifen können. Und das ist durchaus sinnvoll, vor allem für gemeinsame laufende Kosten wie Miete, Strom oder Abos.

Die Kosten selbst können die Partner*innen natürlich auch aufteilen. Dazu bieten sich zum Beispiel die folgenden zwei Methoden an: Entweder kann jede*r die Hälfte der laufenden Kosten und gemeinsamen Ausgaben tragen. Oder die Kosten werden je nach Einkommen aufgeteilt: Verdient der*die eine Partner*in wesentlich mehr als der*die andere, lassen sich die Gehälter in ein prozentuales Verhältnis setzen. Dann zahlt ein*e Partner*in zum Beispiel zwei Drittel auf das Gemeinschaftskonto ein, während der oder die andere ein Drittel aufbringt. Alltagskosten wie etwa Einkäufe oder gemeinsame Unternehmungen lassen sich direkt vom Gemeinschaftskonto bezahlen – bei der DKB zum Beispiel mit den VISA-Kreditkarten, die zum gemeinsamen Konto gehören.

Ein junges Paar sitz gemeinsam mit Laptop auf einem Sofa im Wohnzimmer.
Das Gemeinschaftskonto

bietet sich bei einer gemeinsamen Haushaltsführung an. So können Alltags- oder Nebenkosten über das Gemeinschaftskonto bezahlt werden.

Natürlich will niemand über eine mögliche Trennung nachdenken, wenn es gerade darum geht, wie man einen gemeinsamen Haushalt gründet. Trotzdem ist es sinnvoll, schriftlich festzuhalten, wer was in die Wohnung eingebracht hat. Und wie hält man es am besten, wenn es um neue Anschaffungen geht? Wer zahlt wie viel für die neue Waschmaschine oder den Fernseher? Entweder teilt das Paar auch diese Anschaffungskosten anteilig nach Einkommen auf oder der*die eine übernimmt die Kosten für die Waschmaschine, der*die andere die für den Fernseher. Das macht es zumindest leichter, die Sachen zuzuordnen, wenn sich die Partner*innen eines Tages doch trennen sollten.

Hohes Sparpotenzial bei Versicherungen möglich

Auch bei Versicherungen lässt sich einiges sparen, wenn Partner*innen einen gemeinsamen Haushalt gründen. Viele Versicherungen bieten für Paare – mit oder ohne Trauschein – einen gemeinsamen Schutz an.

Bei der privaten Haftpflicht zum Beispiel könnte es günstiger sein, sich gemeinsam versichern zu lassen, als getrennte Policen zu unterhalten. Meist erlauben die Versicherer, dass der*die Partner*in, der*die den älteren Versicherungsvertrag hat, diesen auf beide Partner*innen umschreiben lässt. Für den jüngeren Versicherungsvertrag besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Details sind dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu entnehmen.

Bei der Hausratversicherung ist es wichtig, nach einem Umzug die Größe der neuen Wohnung anzugeben, den Wert der neu hinzugekommenen Gegenstände zu schätzen und die Versicherungssumme gegebenenfalls zu erhöhen. Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Wert des Hausrats, besteht im Schadenfall die Gefahr, dass die Hausratversicherung die Versicherungssumme anteilig kürzt und nicht den vollen Versicherungsbetrag auszahlt.

Klar ist: Eine gelungene Beziehung besteht aus weit mehr als gut geregelten Finanzen und straff geplanter Organisation. Aber sie sind eine gute Voraussetzung, um sich in Ruhe den anderen Aspekten einer zufriedenen Partnerschaft zu widmen.

Kurz gesagt
  • Zieht ein*e Partner*in in die Wohnung des*der anderen, sollte diese*r in den Mietvertrag aufgenommen oder ein Untermietvertrag aufgesetzt werden.

  • Zudem muss der*die Vermieter*in dem Einzug des*der Partner*in zustimmen – es sei denn, der bestehende Mietvertrag regelt dies bereits.

  • Um gemeinsame Kosten zu begleichen, lohnt sich zumeist ein Gemeinschaftskonto, auf das beide Partner*innen Zugriff haben.

  • Auch das Zusammenlegen von Versicherungen kann sich lohnen – zum Beispiel bei einer gemeinsamen Haftpflicht- oder Hausratsversicherung.

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