Neue Wohnsituation sollte vertraglich geregelt sein
Ein Untermietvertragist eine Alternative, wenn man den*die Partner*in nicht in den ursprünglichen Mietvertrag aufnehmen möchte.
In eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, ist für viele Paare vor allem ein emotionaler Moment. Warum es sinnvoll ist, sich dennoch ein paar nüchterne Gedanken zu Finanzen, Versicherungen und Organisation zu machen.
Ein Untermietvertragist eine Alternative, wenn man den*die Partner*in nicht in den ursprünglichen Mietvertrag aufnehmen möchte.
Zieht ein*e Partner*in in die Wohnung des*der anderen, sollte diese*r in den Mietvertrag aufgenommen oder ein Untermietvertrag aufgesetzt werden.
Zudem muss der*die Vermieter*in dem Einzug des*der Partner*in zustimmen – es sei denn, der bestehende Mietvertrag regelt dies bereits.
Um gemeinsame Kosten zu begleichen, lohnt sich zumeist ein Gemeinschaftskonto, auf das beide Partner*innen Zugriff haben.
Auch das Zusammenlegen von Versicherungen kann sich lohnen – zum Beispiel bei einer gemeinsamen Haftpflicht- oder Hausratsversicherung.