Taschengeld ist wichtig für Kinder: Früh üben sie mit den ersten eigenen Euros den Umgang mit Geld und Finanzfragen. Doch bei den Details sind viele Eltern unsicher: Von welchem Alter an sollten Kinder Taschengeld bekommen? Wie viel Taschengeld ist angemessen? Welches Konto eignet sich am besten, um bargeldlose Finanzen zu verstehen? Was wird benötigt, um ein Taschengeldkonto zu eröffnen? Und was dürfen Kinder mit diesem Konto und dem Geld darauf anfangen? Wir geben Antworten auf diese Fragen.
Was ist ein Taschengeldkonto?
Das erste Taschengeld kannst du noch regelmäßig in bar auszahlen. Aber wenn dein Kind älter wird und das Taschengeld mehr, lohnt es sich, ein eigenes Taschengeldkonto zu eröffnen. Das Lernen über den Umgang mit Geld wird damit zusätzlich unterstützt. Als sinnvoll gilt ein solches Konto ab einem Alter von zwölf Jahren, wenn dein Kind bereits eine gewisse Selbständigkeit erlangt und erste Erfahrungen mit Geld gesammelt hat.
Ein Taschengeldkonto, auch als Kinderkonto oder Minderjährigenkonto bekannt, bieten die meisten Banken kostenlos an – auch die DKB. Dabei handelt es sich um ein Girokonto, welches die Eltern beziehungsweise die gesetzlichen Vertreter*innen für ein Kind eröffnen. Wichtig ist, dass beide Elternteile beziehungsweise Sorgeberechtigten der Eröffnung zustimmen müssen. Hast du das alleinige Sorgerecht, genügt deine Zustimmung. Du musst den Status jedoch nachweisen, beispielsweise mit einer Erklärung des Jugendamtes oder einem entsprechenden Gerichtsbeschluss.
Dein Kindkann das Taschengeldkonto nur im vom Gesetzgeber und den Eltern gesetzten Rahmen nutzen.
Grundsätzlich funktioniert ein Taschengeldkonto auf Guthabenbasis. Einen Dispokredit oder Kreditrahmen gibt es nicht. Eine Überziehung ist daher nicht möglich, auch nicht mit Einwilligung der Eltern. Überweisungen, Lastschriften oder eine Abhebung kann dein Kind also nur vornehmen, wenn ausreichend Geld auf dem Konto vorhanden ist.
Mit dem Girokonto u18 bietet die DKB ein Taschengeldkonto für Kinder auf Guthabenbasis. Einzige Bedingung: Die Eltern müssen auch ein Girokonto bei der DKB führen. Falls nötig, musst du also im ersten Schritt ein eigenes Konto eröffnen. Dieses ist ab einem monatlichen Geldeingang von 700 Euro kostenlos.
Das Taschengeldkonto ist auch ohne regelmäßigen Geldeingang kostenlos. Zum Konto gehört eine Visa Debitkarte, mit der dein Kind im Euroraum und fast überall weltweit an Automaten Geld abheben und bezahlen kann, wo Visa akzeptiert wird.
Auch wenn das Geld deinem Kind gehört, verlierst du nicht den Überblick, was damit passiert. Auf das Konto kannst du aus deinem Banking Einblick nehmen. Auch für die Karte kannst du Einstellungen vornehmen, sie zum Beispiel temporär sperren, wenn sie länger nicht benötigt wird.
Mit dem 18. Lebensjahr wird das Konto automatisch zu einem vollwertigen Girokonto. Und als Geburtstagsgeschenk gibt es den Aktivstatus der DKB für drei Jahre dazu!
Taschengeld mit Karte bitte
Die übrigen Funktionen eines Taschengeldkontos sind vergleichbar mit denen eines Girokontos für Erwachsene. Einmalige Zahlungseingänge, zum Beispiel Geldgeschenke von Verwandten und Bekannten zum Geburtstag oder zu einem Familienfest, sind genauso möglich wie regelmäßige Überweisungen. Eltern oder Großeltern können zum Beispiel per Dauerauftrag das Taschengeld einzahlen.
Auch Überweisungen kann dein Kind durchführen. Es hat Anspruch auf eine Girokarte oder Debitkarte für Zahlungen oder um mit der PIN Bargeld am Automaten abzuheben. Einige Banken bieten auch Kreditkarten an, allerdings nur die Prepaid-Variante, da das Konto nicht ins Minus rutschen darf. Ist das Guthaben aufgebraucht, lässt es sich von den Eltern rasch wieder aufladen.
Online-Banking für das Taschengeldkonto
Zum Online-Banking und zur App der Bank erhalten Kinder mit dem Taschengeldkonto ebenfalls Zugang. So lernen sie die Verwaltung des Kontos, können Zahlungseingänge regelmäßig kontrollieren und Überweisungen tätigen. Bei der DKB hast du als Sorgeberechtigte*r Einblick ins Online-Konto deines Kindes und kannst im Zweifel unberechtigte Geldgeschäfte identifizieren.
Um unerlaubte Ratenkäufe oder Abonnements musst du dir dabei keine Gedanken machen. Die dürfen Minderjährige ausdrücklich nicht abschließen. Sie sind auch dann unwirksam, wenn das Kind die monatliche Rate vom Taschengeld bezahlen kann. Will ein*e Minderjährige*r ein Abonnement abschließen, zum Beispiel für einen Handyvertrag, ist dafür immer die Unterschrift der Eltern erforderlich.
So viel Taschengeld ist sinnvoll
Spätestens wenn dein Kind in die Grundschule kommt, ist dies ein guter Zeitpunkt, um Taschengeld einzuführen. Das erste eigene Bargeld hilft, ein gesundes Verhältnis zum Geldausgeben und Sparen zu entwickeln. Unterstützen kannst du das, indem du das Thema spielerisch in den Alltag einbindest, zum Beispiel beim Einkaufen. Die Höhe des Taschengeldes hängt von der persönlichen Entwicklung deines Kindes ab. Klare Vorschriften gibt es nicht, empfohlen ist aber, im Vorschulalter zunächst wöchentlich mit einem kleinen Betrag – zum Beispiel mit einem Euro – anzufangen. Die Höhe der Auszahlung kann dann jeweils mit dem Geburtstag oder dem Wechsel in die nächste Schulklasse angepasst werden.
Das eigene Bargeldhilft dabei, ein gesundes Verhältnis zum Geldausgeben und Sparen zu entwickeln.
Eine wichtige Rolle spielt natürlich auch die individuelle Situation. Zahlt dein Kind die Rechnung fürs eigene Telefon oder Bücher oder Spiele mit dem Taschengeld, benötigt es mehr, als wenn du diese Kosten trägst. Zudem sind Waren und Services in der Großstadt häufig teurer als auf dem Land. Und nicht zuletzt muss die finanzielle Situation der Familie die Ausgaben zulassen.
Alter | Taschengeld |
---|---|
Unter 6-Jährige | 0,50 - 1,00 € / Woche |
6-Jährige | 1,00 - 1,50 € / Woche |
7-Jährige | 1,50 - 2,00 € / Woche |
8-Jährige | 2,00 - 2,50 € / Woche |
9-Jährige | 2,50 - 3,00 € / Woche |
10-Jährige | 16,00 - 18,50 € / Monat |
11-Jährige | 18,50 - 21,00 € / Monat |
12-Jährige | 21,00 - 23,50 € / Monat |
13-Jährige | 23,50 - 26,00 € / Monat |
14-Jährige | 26,00 - 31,00 € / Monat |
15-Jährige | 31,00 - 39,00 € / Monat |
16-Jährige | 39,00 - 47,00 € / Monat |
17-Jährige | 47,00 - 63,00 € / Monat |
18-Jährige und ältere | 63,00 - 79,00 € / Monat |
Alter | Taschengeld |
---|---|
Unter 6-Jährige | 0,50 - 1,00 € / Woche |
6-Jährige | 1,00 - 1,50 € / Woche |
7-Jährige | 1,50 - 2,00 € / Woche |
8-Jährige | 2,00 - 2,50 € / Woche |
9-Jährige | 2,50 - 3,00 € / Woche |
10-Jährige | 16,00 - 18,50 € / Monat |
11-Jährige | 18,50 - 21,00 € / Monat |
12-Jährige | 21,00 - 23,50 € / Monat |
13-Jährige | 23,50 - 26,00 € / Monat |
14-Jährige | 26,00 - 31,00 € / Monat |
15-Jährige | 31,00 - 39,00 € / Monat |
16-Jährige | 39,00 - 47,00 € / Monat |
17-Jährige | 47,00 - 63,00 € / Monat |
18-Jährige und ältere | 63,00 - 79,00 € / Monat |
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Taschengeldparagraf: Müssen Eltern Taschengeld zahlen?
Einen Anspruch auf Taschengeld haben Kinder in Deutschland nicht, das Geld ist eine freiwillige Leistung der Eltern, um den Umgang mit Geld zu lernen. Der oft zitierte „Taschengeldparagraf“ ist kein Taschengeldgesetz, das einen Anspruch auf Auszahlungen festlegt. Vielmehr ist in Paragraf 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt, was Kinder und Jugendliche wann mit ihrem eigenen Geld anfangen dürfen.
So gelten Jungen und Mädchen mit Ende des siebten Lebensjahres als beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie ihr Taschengeld ohne ausdrückliche Zustimmung des Sorgeberechtigten für Dinge von überschaubarem Wert ausgeben dürfen. Eine konkrete Obergrenze legt das Gesetz nicht fest, die Tatsache, dass die Eltern finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, gilt als Zustimmung. Der Kauf von Süßigkeiten, Büchern oder Sammelkarten gilt als wirksamer Vertrag. Diese Regel gilt auch bei Online-Käufen.
Bei wertigeren Produkten bleibt ein mit Minderjährigen abgeschlossener Kaufvertrag in der Schwebe. Den unerlaubten Kauf eines Telefons, einer Uhr oder eines Fahrrads kannst du also wieder rückgängig machen, egal ob er im Laden oder im Internet vollzogen wurde. Du musst also keine Sorge haben, dass dein Nachwuchs online in einen Kaufrausch geraten und sich verschulden könnte: Zum einen ist das verfügbare Guthaben stets die Obergrenze. Zum anderen können kostspielige Anschaffungen wieder rückgängig gemacht werden.
Mit Taschengeld umgehen lernen
Damit Kinder über das Taschengeld lernen, mit Geld umzugehen und ein gesundes Konsumverhalten zu entwickeln, empfehlen Fachleute eine Reihe von Regeln. Ganz wichtig: Dein Kind sollte frei über sein Geld verfügen können und es für Dinge ausgeben, die es sich wirklich wünscht. Halte dich zurück mit Wertungen und Kommentaren; auch aus einem Fehlkauf lässt sich lernen.
Wichtig ist auch die regelmäßige Auszahlung des Betrags in der vereinbarten Höhe. Damit Kinder und Jugendliche planen können, müssen sie sich darauf verlassen können, dass die Zahlungen jeweils zum ausgemachten Stichtag eingehen. Setze dir also eine Erinnerung im Kalender oder – wenn dein Kind schon ein Konto fürs Taschengeld hat – richte einen Dauerauftrag ein.
Nebenbedingungen für die Auszahlung sind dagegen keine gute Idee. Um den Umgang mit Geld zu vermitteln, solltest du also das Taschengeld weder an gewünschtes Verhalten noch an schulische Erfolge knüpfen. Umgekehrt solltest du aber auch nicht außer der Reihe nachschießen, wenn das Taschengeld vor dem Monatsende ausgegangen ist. Auch darin steckt ein wichtiger Lerneffekt.