Ja, auch mit einer General-/Vorsorgevollmacht kann über Konten verfügt werden.
Du musst jedoch aus Sicherheitsgründen bei jedem Auftrag die Gültigkeit der Vollmacht erneut nachweisen. Dafür benötigen wir zusätzlich zum gewünschten schriftlichen Auftrag die Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht im Original oder als notariell beglaubigte Kopie (nicht älter als 14 Tage).