Steuerausländer*innen können sein:
Als Steuerausländer*in unterliegst du mit wenigen Ausnahmen nicht den Regelungen zum Kapitalertragsteuerabzug. Daher erhältst du in der Regel auch keine Steuerbescheinigung. Bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften wird immer Kapitalertragsteuer einbehalten.
Wenn du Steuerausländer*in bist, teile uns dies bitte über die Erklärung für Zwecke der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug mit. Sende uns diese unterschrieben
Bitte überprüfe zusätzlich in deinem Banking unter Mein Profil > Steuerliche Angaben > Steuerinformationen, dass deine steuerliche Ansässigkeit nicht in Deutschland liegt. Falls die Angaben nicht korrekt sind, kannst du sie direkt online ändern.
Sobald wir deinen Steuerstatus systemseitig erfasst haben, nehmen wir keinen Steuerabzug mehr vor. Eine rückwirkende Anrechnung ist nicht möglich.