Der erste Schrei, das erste Strampeln, das erste Lächeln. Die ersten Monate mit einem Baby sind eine ganz besondere Zeit. Damit sich Eltern in dieser Zeit voll und ganz ihrem Nachwuchs widmen können, kümmert sich der deutsche Staat um das Wichtigste – in Form von Elternzeit und Elterngeld.
Elternzeit, Elterngeld – was ist das?
Einfach gesagt: Mit der Elternzeit gibt der Staat Müttern und Vätern die Freiheit, bis zu 3 Jahre im Job zu pausieren und sich ausschließlich um ihr Kind zu kümmern. In diesem Zeitraum genießt du Kündigungsschutz. Damit sich jeder die Zeit mit dem Kind auch leisten kann, hat der Staat im Jahr 2007 zusätzlich das Elterngeld eingeführt.
Mutterschutz – Geburt – Elternzeit
Aber der Reihe nach: Ab 6 Wochen vor dem Geburtstermin bekommen Schwangere Mutterschutz, dürfen also nur noch auf eigenen Wunsch arbeiten. Diese Möglichkeit entfällt jedoch, wenn ein sogenanntes Beschäftigungsverbot besteht, das Hochschwangere zum Beispiel vor Mehr-, Sonntags- und Nachtarbeit oder auch körperlich fordernden Tätigkeiten schützen soll. Der Mutterschutz endet 2 Monate nach der Geburt und verlängert sich bei Früh- und Mehrlingsgeburten auf 3 Monate. Gleiches gilt, wenn nach der Geburt bei einem Kind eine Behinderung festgestellt werden sollte.
Bis zu 3 Jahrekönnen Eltern dank Elternzeit in ihrem Job pausieren und sich umfänglich ihrem Kind widmen.
Den Beginn deiner Elternzeit kannst du nicht frei wählen, sondern immer monatsweise ab dem Geburtstag des Kindes. Beispiel: Ist dein Kind am 11. März geboren und der Vater möchte beispielsweise im Sommer seine Elternzeit nehmen, geht das immer nur ab dem 11. Juni, 11. Juli oder 11. August etc.
So bekommst du Elterngeld
Ist das Baby geboren und die Elternzeitfrage geklärt, kann Elterngeld beantragt werden. Anspruch darauf haben Väter und Mütter, die mit ihrem Kind in Deutschland in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihr Kind selbst betreuen. Elterngeld gilt dabei nicht nur für leibliche Kinder, sondern kann auch für die Kinder des*der Ehepartner*in, Adoptivkinder und in Ausnahmefällen auch für Enkelkinder, Nichten, Neffen oder Geschwister beantragt werden. Auch bei Teilzeit ist das Beantragen von Elterngeld möglich – maximal 30 Stunden pro Woche sind erlaubt.
Der Elterngeld-Antrag kann nach der Geburt des Kindes an der Elterngeldstelle beim örtlichen Jugendamt gestellt werden. Da Elterngeld für maximal 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird, sollten junge Eltern nicht zu lange warten.
Elterngeld-Digital.debietet Informationen des Bundesfamilienministeriums rund ums Elterngeld. Je nach Bundesland können Anträge direkt online gestellt werden.
Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus – was ist anders?
Elterngeld ist nicht gleich Elterngeld: Seit 2015 gibt es neben der Basisvariante auch ElterngeldPlus. Das Basis-Elterngeld wird maximal 12 Monate für ein Elternteil ausgezahlt. Nehmen es beide in Anspruch, können Mutter und Vater insgesamt 14 Monate lang das Basis-Elterngeld untereinander aufteilen.
300 €ist der Basis-Elterngeldbetrag, der mindestens ausgezahlt wird. Die Höchstgrenze liegt bei 1.800 Euro.
Beispiel-Kombinationen von Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wann sich ElterngeldPlus besonders lohnt
Nehmen beide ElterngeldPlus gleichzeitig und für mindestens 4 Monate in Anspruch und arbeiten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, erhalten sie zusammen 4 weitere Monate ElterngeldPlus: Den sogenannten Partnerschaftsbonus. Daraus ergeben sich insgesamt 32 Monate ElterngeldPlus.
Das Ganze lohnt sich besonders für Eltern, die tatsächlich nebenbei arbeiten wollen. Denn Nebeneinkünfte werden sowohl mit Basis-Elterngeld als auch ElterngeldPlus verrechnet. Ohne Nebenbeschäftigung ist die Rechnung einfach: doppelte Anzahl der Monate, halbes Elterngeld. Bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit kann es passieren, dass das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch ausfällt wie das monatliche Basis-Elterngeld. Eltern können es sich also länger leisten, nur in Teilzeit zu arbeiten. Oder aus einem anderen Blickwinkel betrachtet: Anstatt während der Elternzeit Basis-Elterngeld mit Teilzeitarbeit zu „verschenken“, werden Eltern mit ElterngeldPlus eher dazu motiviert, wieder früher in den Job einzusteigen.
Es gibt zahlreiche Varianten, wie sich Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus verbinden lassen. Welche Kombination am besten zur eigenen Lebenssituation passt, lässt sich im Elterngeldrechner mit Planer herausfinden.
Elterngeld wird höchstens 3 Monate rückwirkend gezahlt. Außerdem gibt es bei vielen Elterngeldstellen lange Wartezeiten. Deshalb solltest du dich schon vor der Geburt entscheiden, welcher Elternteil für welche Zeiträume Elterngeld beantragt – und dich dann zeitnah um die Formulare kümmern.
Investitionen bedenken und Sparpläne prüfen
Ob die angehenden Eltern für die Zeit nach der Geburt Geld zurücklegen sollten, hängt von der individuellen Situation ab. Fest steht, dass gerade beim ersten Baby einige Investitionen in Kinderzimmer, Kinderwagen, Kleidung und ähnliche Dinge anstehen. Ist die Babyausstattung angeschafft, müssten die meisten jungen Eltern mit dem Elterngeld über die Runden kommen.
In jedem Fall ist es ratsam, Fondssparpläne und andere Anlageprodukte auf den Prüfstand zu stellen. Die meisten Sparpläne lassen sich einfach pausieren. Ob sich laufende Kredite aussetzen lassen, hängt vom Kreditvertrag ab.
Liegt das Elterngeld des*der Partner*in, welche*r den Großteil der Elterngeld-Monate für sich beanspruchen möchte, voraussichtlich zwischen 300 und 1.800 Euro, ist es sinnvoll, die Steuerklasse schnellstmöglich – mindestens 7 Monate bevor der Mutterschutz beginnt – zu wechseln. Dadurch erhöht sich das Netto-Einkommen des*der Partner*in – was später die Basis für die Elterngeldberechnung ist. Zwar muss der*die andere Partner*in in Steuerklasse 5 mit deutlich höheren Abzügen leben, mit der Steuerklärung fließen zu viel gezahlte Steuern aber zurück. Das erhöhte Elterngeld dagegen bleibt.