Bankgeschäfte
Sofern du kein Gemeinschaftskonto mit deinem*deiner Partner*in besitzt, empfiehlt es sich, gegenseitige Vollmachten für die getrennten Konten einzurichten. Passiert einem*einer Partner*in etwas, kann der*die jeweils andere nur so auf das Konto des*der Ehepartner*in zugreifen.
Vermögen
So wie das Vermögen gehören auch Schulden einem selbst. Partner*innen haften nicht für die Schulden des*der anderen. Es sei denn, es wurde eine Gütergemeinschaft vereinbart.
Einkommensteuer
Steuerklasse 4erhältst du automatisch, wenn du heiratest. Bei hohen Gehaltsunterschieden lohnt sich jedoch häufig auch Ehegattensplitting.
Wer im Dezember heiratet, gilt steuerlich rückwirkend seit Jahresanfang als Ehepaar – und kann gegebenenfalls mit einer Rückzahlung von zu viel gezahlten Steuern rechnen.
Sparanlagen
2.000 €in Form von Kapitalerträgen können Ehepartner jährlich steuerfrei erhalten.
Zu viel gezahlte Abgeltungssteuer kannst du dir über die jährliche Steuererklärung wieder vom Staat zurückholen.
Kinder & Unterhalt
Betreuungskosten für Kinder können zu zwei Dritteln, maximal aber bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind von der Steuer abgesetzt werden.
Versicherungen
Private Krankenversicherungen bieten keinen Familienschutz. Die Elternteile und Kinder müssen jeweils einzeln versichert werden.
Erbschaft
Häufig nutzen Ehepartner*innen ein sogenanntes „Berliner Testament“. Darin setzen sich die Partner*innen gegenseitig als Alleinerben des gesamten gemeinsamen Vermögens ein und bestimmen eine*n oder mehrere Dritte, die nach dem Tod des*der zweiten Partner*in das Vermögen erben.
Scheidung
Je nach Höhe des Einkommens besteht nach der Ehe gegebenenfalls eine Unterhaltspflicht des*der Partner*in, der*die in der Ehe mehr verdient hat. Dabei spielen gemeinsame Kinder, Arbeitslosigkeit aber auch Krankheit eine wichtige Rolle. Und nicht zuletzt: Wer geschieden ist, hat keinen Anspruch mehr auf ein Erbe.