Die Heirat ist eine Herzensangelegenheit. Doch auch andere Vorteile locken so manches Liebespaar ins Standesamt. Rund 380.000 Paare geben sich jedes Jahr in Deutschland das Ja-Wort. Und der schönste Tag im Leben bringt tatsächlich einige Veränderungen mit sich: steuerlich, rechtlich und was Versicherungen und Bankgeschäfte betrifft. Die wichtigsten fassen wir hier kurz zusammen.
Bankgeschäfte
Durch die Heirat ergeben sich viele Änderungen, die mit Bankgeschäften zusammenhängen. Geänderte Namen und neue Adressen müssen verheiratete Paare der Bank in jedem Fall mitteilen und sich eventuell auch neue Girokarten, Debitkarten und Kreditkarten ausstellen lassen. Auch bei Gemeinschaftskonten und Freistellungsaufträgen besteht Handlungsbedarf. Bei Letzterem etwa müssen die Ehepartner*innen festlegen, ob sie weiterhin getrennte Aufträge nutzen möchten oder einen gemeinsamen. Bei der DKB ändert man persönliche Details ganz einfach im Banking oder in der DKB-App.
Sofern du kein Gemeinschaftskonto mit deinem*deiner Partner*in besitzt, empfiehlt es sich, gegenseitige Vollmachten für die getrennten Konten einzurichten. Passiert einem*einer Partner*in etwas, kann der*die jeweils andere nur so auf das Konto des*der Ehepartner*in zugreifen.
Vermögen
Mit der Heirat – und genauso mit der Eintragung einer Lebenspartnerschaft – treten Paare automatisch im rechtlichen Sinn in den „Güterstand der Zugewinngemeinschaft“ ein. Das klingt zunächst ziemlich bürokratisch, ist aber im Alltag von erheblicher Bedeutung. Denn Zugewinngemeinschaft heißt, dass die Partner*innen ihr Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung für sich allein behalten – es sei denn, sie haben in einem Ehe- oder Partnerschaftsvertrag etwas anderes vereinbart. Um gemeinsame finanzielle Angelegenheiten einfacher abzuwickeln, legen sich auch viele Paare ein Gemeinschaftskonto zu.
So wie das Vermögen gehören auch Schulden einem selbst. Partner*innen haften nicht für die Schulden des*der anderen. Es sei denn, es wurde eine Gütergemeinschaft vereinbart.
Einkommensteuer
Wer heiratet, rutscht automatisch in Steuerklasse 4. Verdient ein*e Partner*in deutlich mehr als die*der andere, können Ehepaare zusätzlich optimieren. Dann bietet es sich an, dass der*die besser verdienende Partner*in sich in die Steuerklasse 3 und der*die schlechter verdienende sich in die Steuerklasse 5 eingruppieren lässt. In Steuerklasse 5 sind die Abzüge deutlich höher als in Steuerklasse 3. Diese Kombination der Steuerklassen kann sich positiv auf das monatliche Nettogehalt auswirken. Je stärker sich die Einkommen voneinander unterscheiden, desto größer wird dieser Vorteil.
Steuerklasse 4erhältst du automatisch, wenn du heiratest. Bei hohen Gehaltsunterschieden lohnt sich jedoch häufig auch Ehegattensplitting.
Verdienen beide Partner*innen etwa gleich viel, ergeben sich durch dieses Vorgehen kaum Steuervorteile. Dann ist es sinnvoller, einfach in der Steuerklasse 4 zu bleiben. Weitere Details und einen Steuerrechner zum Ehegattensplitting stellt das Bundesfinanzministerium zur Verfügung.
Wer im Dezember heiratet, gilt steuerlich rückwirkend seit Jahresanfang als Ehepaar – und kann gegebenenfalls mit einer Rückzahlung von zu viel gezahlten Steuern rechnen.
Sparanlagen
Ehepaare erhalten – ebenso wie Alleinstehende – für ihre Kapitalerträge mit dem Sparer-Pauschbetrag einen jährlichen Steuerfreibetrag. Dieser beträgt 2.000 Euro (Stand: 2023) und kann – anders als bei Alleinstehenden – unter Ehegatten beliebig aufgeteilt werden. Für Anlagegewinne bis zu dieser Höhe muss dann keine Abgeltungssteuer gezahlt werden.
2.000 €in Form von Kapitalerträgen können Ehepartner jährlich steuerfrei erhalten.
Zu viel gezahlte Abgeltungssteuer kannst du dir über die jährliche Steuererklärung wieder vom Staat zurückholen.
Kinder & Unterhalt
Rechte und Pflichten halten sich in einer Ehe die Waage. So müssen sich Verheiratete finanziell unterstützen – während und auch nach der Ehe. Der Anspruch auf Unterhalt gilt für alle Lebensentwürfe und in jeder Lebenslage – wie zum Beispiel bei Jobverlust, wenn das Ehepaar Kinder bekommt oder bei längerer Krankheit. Wird ein Kind geboren, so ist der Ehemann der gesetzliche Vater – auch für den Fall, dass er es biologisch nicht ist. Zudem haben Mutter und Vater in einer Ehe automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bringt ein*e Partner*in ein Kind mit in die Ehe, kann der*die andere es adoptieren. Neben Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld profitieren Eltern von diversen Kinderfreibeträgen.
Betreuungskosten für Kinder können zu zwei Dritteln, maximal aber bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind von der Steuer abgesetzt werden.
Versicherungen
Ob Rechtschutz-, Haftpflicht- oder Hausratversicherung: Verheiratete können Beiträge reduzieren, indem sie die jeweils eigenen Versicherungen zusammenlegen. Ist ein*e Ehepartner*in gesetzlich krankenversichert, kann der*die Partner*in je nach Einkommen kostenlos mitversichert werden. Auch Kinder werden in einer Familienversicherung über die Mutter oder den Vater beitragsfrei mitversichert.
Private Krankenversicherungen bieten keinen Familienschutz. Die Elternteile und Kinder müssen jeweils einzeln versichert werden.
Erbschaft
Laut Gesetz erben Ehepartner nach dem Tod des*der Partner*in. Sie bekommen die eine Hälfte des Nachlasses, die Kinder aus der Ehe zusammen die andere Hälfte. Ein Testament kann jedoch jederzeit den Umfang und die Empfänger*innen des Erbes ändern. Um Unklarheiten, Streit oder sogar rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Ehepaare diese Frage regeln: möglichst früh, möglichst eindeutig und in jedem Fall in schriftlicher Form.
Häufig nutzen Ehepartner*innen ein sogenanntes „Berliner Testament“. Darin setzen sich die Partner*innen gegenseitig als Alleinerben des gesamten gemeinsamen Vermögens ein und bestimmen eine*n oder mehrere Dritte, die nach dem Tod des*der zweiten Partner*in das Vermögen erben.
Scheidung
Natürlich will niemand, der gerade geheiratet hat, über ein mögliches Ende der Ehe nachdenken. Dennoch ist es schlau, für diese Eventualität zumindest Vorkehrungen zu treffen. Denn eine Scheidung kann schnell sehr teuer werden. Partner*innen, die in der Ehe Vermögen angespart haben, müssen den*die anderen auszahlen, und zwar genau mit der Hälfte von dem, was sie hinzugewonnen haben. Auch die Ansprüche aus gesetzlicher Rente, privater Altersvorsorge und Pensionen, die in der Ehe erworben wurden, werden zusammengerechnet und aufgeteilt.
Je nach Höhe des Einkommens besteht nach der Ehe gegebenenfalls eine Unterhaltspflicht des*der Partner*in, der*die in der Ehe mehr verdient hat. Dabei spielen gemeinsame Kinder, Arbeitslosigkeit aber auch Krankheit eine wichtige Rolle. Und nicht zuletzt: Wer geschieden ist, hat keinen Anspruch mehr auf ein Erbe.
Fazit
Wer den Schritt zum Traualtar wagt, kann mit der Wahl der Steuerklasse, bei Versicherungen und beim Rentenanspruch sparen. Eine Heirat lohnt sich besonders für Paare mit Kindern und für Partner*innen, die unterschiedlich viel verdienen. Laut Statistik vermählen sich aber 83 Prozent der Ja-Sager*innen nicht aus Steuergründen, sondern doch aus Liebe. Daher können die Kosten für Hochzeitsfeier und Hochzeitsreise auch nicht abgesetzt werden. Denn die gelten als reines Privatvergnügen.