Was ist ein Nachlasskonto?
Wie meldest du den Tod von Kontoinhaber*innen?
Sterbenachweis einreichen: Reiche den Sterbenachweis bei der Bank der verstorbenen Person ein. Dies kann in Form einer Sterbeurkunde erfolgen. Gut zu wissen: Bei der DKB können die Dokumente per Datei-Upload oder per Post zusammen mit dem Formular eingereicht werden.
Kontaktaufnahme der Bank: Nachdem deine Dokumente bei der Bank eingetroffen sind, wird sich eine Ansprechperson des Instituts mit dir in Verbindung setzen.
Was passiert mit dem Konto einer verstorbenen Person?
Sperrung des Banking-Zugangs: Der Banking-Zugang sowie alle Karten der verstorbenen Person werden gesperrt. Dies dient dem Schutz vor Missbrauch. Allerdings bleiben Vollmachten, die über den Tod hinaus erteilt wurden, bestehen. So haben Bevollmächtigte bis zu einem möglichen Widerruf der Vollmacht Zugang zum Konto.
Gemeinschaftskonto: Wenn die verstorbene Person ein Gemeinschaftskonto hatte, kann der*die überlebende Kontoinhaber*in weiterhin über das Konto verfügen und das Konto bleibt bestehen.
Daueraufträge und Überweisungen: Daueraufträge und Überweisungen, die eine verstorbene Person zu Lebzeiten eingerichtet hat, werden weiterhin ausgeführt. Es ist jedoch ratsam, diese Zahlungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen oder zu stoppen, falls sie nicht mehr erforderlich sind.
Wer hat Zugriff auf das Nachlasskonto?
Auch die Beerdigungskostenkönnen aus dem vorhandenem Nachlassguthaben bezahlt werden.
Was passiert mit weiteren Bankprodukten im Todesfall?
Darlehen: Nicht nur Vermögen, sondern auch Darlehensschulden werden vererbt. Als Erb*in gehen dann Darlehensverbindlichkeiten auf dich über. Bei Gemeinschaftsdarlehen sind neben den Erbenden auch die Mitdarlehensnehmenden für die Darlehensrückzahlung zuständig.
Depot: Ähnlich wie das Konto wird auch das Depot einer verstorbenen Person zum Nachlassdepot. Das Depot muss dann von einer berechtigten Person aufgelöst werden. Berechtigte Personen können sein: Mit-Depotinhabende, über den Tod hinaus Bevollmächtigte oder Erbende. Im Depot befindliche Wertpapiere werden je nach Weisung übertragen oder verkauft. Der Erlös wird an die berechtigte(n) Person(en) ausgekehrt.
Sparprodukte: Auch Sparprodukte von Verstorbenen müssen durch die Berechtigten gekündigt und eine Weisung, wie mit dem Guthaben verfahren werden soll, erteilt werden.
Vorbeugende Maßnahmen: Was kannst du schon zu Lebzeiten tun?
Hinterlegung einer Bankvollmacht: Indem du eine Bankvollmacht hinterlegst, stellst du sicher, dass eine von dir bestimmte Person auch nach deinem Tod Zugriff auf deine Konten hat.
Eröffnung eines Gemeinschaftskontos: Ein Gemeinschaftskonto kann im Todesfall eine praktische Lösung sein, da der*die überlebende Kontoinhaber*in weiterhin uneingeschränkten Zugriff auf das Konto hat. Auch kann er*sie es ohne Mitwirkung der Erb*innen nach dem Tod des*r Mitkontoinhabers*in auflösen oder auf den eigenen Namen umschreiben lassen.
Mit Angehörigen über den Ernstfall sprechen: Eine offene Kommunikation mit deinen Angehörigen über den Ernstfall kann Missverständnisse und Streitigkeiten vermeiden. Besprecht gemeinsam, wie du dir die Abwicklung deiner finanziellen Angelegenheiten vorstellst und welche Maßnahmen du getroffen hast.
Testament und Erbverträge: Neben der Regelung der Bankgeschäfte durch eine Vollmacht kann es sinnvoll sein, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag zu schließen, um deine Erbangelegenheiten eindeutig zu regeln. So kannst du sicherstellen, dass dein Nachlass nach deinen Wünschen verteilt wird.