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Ein Paar schaut am Meer den Sonnenuntergang

Nachlasskonto: Was passiert mit dem Konto eines Verstorbenen?

Nach dem Todesfall eines Angehörigen folgt eine emotionale und herausfordernde Zeit, in der es viel zu organisieren gibt. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft dir, die finanziellen Angelegenheiten der verstorbenen Person geordnet zu regeln.

März 2025
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwierigsten Erfahrungen im Leben. Inmitten der Trauer und des Abschiednehmens müssen sich Hinterbliebene auch um zahlreiche organisatorische Angelegenheiten kümmern. So müssen unter anderem die Bankgeschäfte der verstorbenen Person geregelt werden. In diesem Artikel erfährst du, was im Hinblick auf die Bankverbindung der verstorbenen Person auf dich zukommt und wie du dabei vorgehst.

Was ist ein Nachlasskonto?

Mit dem Tod des*der Kontoinhaber*in wird das bestehende Konto der verstorbenen Person zu einem Nachlasskonto.

Wie meldest du den Tod von Kontoinhaber*innen?

Um den Tod von Kontoinhaber*innen zu melden, sind folgende Schritte notwendig:
  • Sterbenachweis einreichen: Reiche den Sterbenachweis bei der Bank der verstorbenen Person ein. Dies kann in Form einer Sterbeurkunde erfolgen. Gut zu wissen: Bei der DKB können die Dokumente per Datei-Upload oder per Post zusammen mit dem Formular eingereicht werden.

  • Kontaktaufnahme der Bank: Nachdem deine Dokumente bei der Bank eingetroffen sind, wird sich eine Ansprechperson des Instituts mit dir in Verbindung setzen.

Was passiert mit dem Konto einer verstorbenen Person?

Nach der Meldung des Todesfalls wird das Konto des*der Verstorbenen als Nachlasskonto geführt. Es gibt jedoch einige wichtige Aspekte, die du beachten solltest:
  • Sperrung des Banking-Zugangs: Der Banking-Zugang sowie alle Karten der verstorbenen Person werden gesperrt. Dies dient dem Schutz vor Missbrauch. Allerdings bleiben Vollmachten, die über den Tod hinaus erteilt wurden, bestehen. So haben Bevollmächtigte bis zu einem möglichen Widerruf der Vollmacht Zugang zum Konto.

  • Gemeinschaftskonto: Wenn die verstorbene Person ein Gemeinschaftskonto hatte, kann der*die überlebende Kontoinhaber*in weiterhin über das Konto verfügen und das Konto bleibt bestehen.

  • Daueraufträge und Überweisungen: Daueraufträge und Überweisungen, die eine verstorbene Person zu Lebzeiten eingerichtet hat, werden weiterhin ausgeführt. Es ist jedoch ratsam, diese Zahlungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen oder zu stoppen, falls sie nicht mehr erforderlich sind.

Wer hat Zugriff auf das Nachlasskonto?

Der Zugriff auf das Nachlasskonto steht nur berechtigten Personen zu. Um auf das Nachlasskonto zugreifen zu können, musst du der Bank der verstorbenen Person diese Berechtigung nachweisen.
Dies kannst du beispielsweise mit einer Vollmacht tun. Wenn du bereits zu Lebzeiten der verstorbenen Person eine Vollmacht erhalten hast, die über den Tod hinaus gültig ist, kannst du in der Regel sofort auf das Konto zugreifen. Diese Vollmacht muss jedoch der Bank im Original vorgelegt werden.
Falls keine Vollmacht vorliegt, kannst du nur als Erb*in über das Konto verfügen. Hierfür benötigst du einen Erbnachweis, um Zugriff auf das Nachlasskonto zu erhalten. Dies kann ein vom Nachlassgericht eröffnetes Testament (mit Eröffnungsprotokoll) sein, woraus sich die Erbfolge eindeutig ergibt. Oder auch ein Erbschein, was ein gerichtliches Dokument ist, das die Erbberechtigung offiziell bescheinigt. Erb*innen können mit diesen Dokumenten nicht nur über das Nachlasskonto, sondern auch über andere Vermögenswerte der verstorbenen Person verfügen. Beantragen kannst du eine Testamentseröffnung oder einen Erbschein beim Nachlassgericht – einer Abteilung des Amtsgerichts. Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Den Erbscheinantrag kannst du zur Niederschrift beim Nachlassgericht selbst stellen oder das von einem Notariat erledigen lassen.
Auch die Beerdigungskosten

können aus dem vorhandenem Nachlassguthaben bezahlt werden.

Was passiert mit weiteren Bankprodukten im Todesfall?

Es kann sein, dass der*die Verstorbene noch weitere Bankprodukte hatte, deren Verwaltung nun in deine Hände fällt. Im Nachlassfall relevant werden können:
  • Darlehen: Nicht nur Vermögen, sondern auch Darlehensschulden werden vererbt. Als Erb*in gehen dann Darlehensverbindlichkeiten auf dich über. Bei Gemeinschaftsdarlehen sind neben den Erbenden auch die Mitdarlehensnehmenden für die Darlehensrückzahlung zuständig.

  • Depot: Ähnlich wie das Konto wird auch das Depot einer verstorbenen Person zum Nachlassdepot. Das Depot muss dann von einer berechtigten Person aufgelöst werden. Berechtigte Personen können sein: Mit-Depotinhabende, über den Tod hinaus Bevollmächtigte oder Erbende. Im Depot befindliche Wertpapiere werden je nach Weisung übertragen oder verkauft. Der Erlös wird an die berechtigte(n) Person(en) ausgekehrt.

  • Sparprodukte: Auch Sparprodukte von Verstorbenen müssen durch die Berechtigten gekündigt und eine Weisung, wie mit dem Guthaben verfahren werden soll, erteilt werden.

Vorbeugende Maßnahmen: Was kannst du schon zu Lebzeiten tun?

Um die Abwicklung deiner eigenen finanziellen Angelegenheiten im Todesfall für deine Angehörigen zu erleichtern, kannst du bereits zu Lebzeiten verschiedene Vorkehrungen treffen:
  • Hinterlegung einer Bankvollmacht: Indem du eine Bankvollmacht hinterlegst, stellst du sicher, dass eine von dir bestimmte Person auch nach deinem Tod Zugriff auf deine Konten hat.

  • Eröffnung eines Gemeinschaftskontos: Ein Gemeinschaftskonto kann im Todesfall eine praktische Lösung sein, da der*die überlebende Kontoinhaber*in weiterhin uneingeschränkten Zugriff auf das Konto hat. Auch kann er*sie es ohne Mitwirkung der Erb*innen nach dem Tod des*r Mitkontoinhabers*in auflösen oder auf den eigenen Namen umschreiben lassen.

  • Mit Angehörigen über den Ernstfall sprechen: Eine offene Kommunikation mit deinen Angehörigen über den Ernstfall kann Missverständnisse und Streitigkeiten vermeiden. Besprecht gemeinsam, wie du dir die Abwicklung deiner finanziellen Angelegenheiten vorstellst und welche Maßnahmen du getroffen hast.

  • Testament und Erbverträge: Neben der Regelung der Bankgeschäfte durch eine Vollmacht kann es sinnvoll sein, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag zu schließen, um deine Erbangelegenheiten eindeutig zu regeln. So kannst du sicherstellen, dass dein Nachlass nach deinen Wünschen verteilt wird.

Kurz gesagt
  • Was ist ein Nachlasskonto? Ein Nachlasskonto ist das Konto einer verstorbenen Person, das noch nicht auf die Erb*innen umgeschrieben wurde.

  • Wird nach dem Tod das Konto gesperrt? Nach der Meldung des Todes wird der Banking-Zugang gesperrt und die Bankkarten werden deaktiviert. Bevollmächtigte Personen können jedoch weiterhin auf das Konto zugreifen, bereits erteilte Aufträge (z. B. Daueraufträge) bleiben bis zu deren Widerruf bestehen.

  • Wer darf das Konto nach dem Tod auflösen? Das Konto kann von Personen aufgelöst werden, die eine entsprechende Berechtigung haben, wie zum Beispiel Erb*innen mit Erbnachweis oder Personen mit einer Vollmacht über den Tod hinaus.

  • Kann ich über das Konto eines Verstorbenen verfügen? Nur berechtigte Personen können über das Nachlasskonto verfügen. Dazu musst du der Bank die notwendigen Nachweise wie einen Erbnachweis oder eine entsprechende Vollmacht vorlegen.

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