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Zwei Männer umarmen sich

Richtig vererben: Dein Vermögen für die nächste Generation bewahren

Frühzeitig an das eigene Erbe denken? Das kann sinnvoll sein! Denn durch kluge Planung kannst du Fallstricke vermeiden. Unser Ratgeber gibt dir Tipps, wie du mit Testament, Erbvertrag und Schenkung dein Vermögen optimal weitergeben kannst.

März 2025
Du denkst darüber nach, wie du dein Vermögen sinnvoll an die nächste Generation weitergeben kannst? Ob zu Lebzeiten oder nach deinem Tod – mit einer überlegten Planung kannst du sicherstellen, dass deine Nahestehenden bestmöglich profitieren und unnötige Steuern vermieden werden. In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige zu Testament, Erbvertrag und Schenkung und erhältst wertvolle Tipps, wie du dein Vermögen clever vererben kannst.
Das Wichtigste in Kürze
  • Frühzeitige Planung kann dein Vermögen bewahren und rechtliche Fallstricke vermeiden.

  • Aus Testament, Erbvertrag oder Schenkung solltest du die beste Option für deine individuelle Situation wählen.

  • Bei Schenkungen empfiehlt es sich, alle zehn Jahre erneut Freibeträge zu nutzen.

  • Bei Patchworkfamilien kann transparente Erbschaftsplanung Konflikte vermeiden.

Wissenswertes zu Testament, Erbvertrag und Schenkung

Um sicherzugehen, dass dein Eigentum nach deinem Ableben genau in die Hände gelangt, die du dir wünschst, kannst du zu Lebzeiten bereits mit Testament, Erbvertrag oder Schenkungen entsprechende Vorkehrungen treffen. Hierbei solltest du dich rechtlich und steuerlich beraten lassen, um eine für dich passende Lösung zu finden.
  • Testament: Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, in der du genau festlegen kannst, wer was von dir erhalten soll. Dabei kannst du Erb*innen, aber auch Vermächtnisnehmer*innen einsetzen. Ein Testament kannst du handschriftlich verfassen. Das bietet dir eine hohe Flexibilität, denn du kannst es immer wieder anpassen und ändern – wichtig ist jedoch, dass es stets eigenhändig geschrieben, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen ist. Ein notariell beurkundetes Testament ist sicherer, da es rechtssicher formuliert ist und amtlich verwahrt wird. Außerdem wird dich der*die Notar*in entsprechend deinen Wünschen und Bedürfnissen beraten. Allerdings fallen hierfür Kosten an.

  • Erbvertrag: Bei einem Erbvertrag handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung für den Todesfall zwischen dir und einer oder mehreren anderen Personen. Im Gegensatz zum Einzeltestament kann ein Erbvertrag nur im beiderseitigen Einvernehmen geändert werden. Er bietet daher eine größere Verbindlichkeit und eignet sich besonders für komplexe familiäre Situationen, wie zum Beispiel Patchworkfamilien.

  • Schenkung: Schenkungen sind Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Wenn du eine Schenkung tätigst, kann das steuerlich vorteilhaft sein, da Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Es ist jedoch wichtig, die Schenkung frühzeitig zu planen und alle steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Hierzu kann es ratsam sein, sich steuerrechtlich beraten zu lassen.

Steuerfrei Vermögen übertragen zu Lebzeiten?

Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten kann in vielen Fällen steuerfrei erfolgen. Hier kann dir ein*e Steuerberater*in weiterhelfen. Die Höhe der Steuerfreibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. So sind Schenkungen an Ehepartner*innen oder eingetragene Lebenspartner*innen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro steuerfrei, während Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei empfangen können. Diese Freibeträge für die Schenkungssteuer gelten jeweils zehn Jahre und können dann wieder neu genutzt werden. Übersteigt der Wert des Vermögens die Freibeträge, wird eine Erbschaftsteuer fällig. Dabei unterscheiden sich die Steuersätze je nach Höhe des vererbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad. So fallen für entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen höhere Steuersätze an.

Schenkung: Mit oder ohne Auflagen?

Eine Schenkung erfolgt grundsätzlich unentgeltlich – jedoch stellt sich hierbei oft die Frage, ob diese mit oder ohne Auflagen erfolgen sollte. Auch hier ist es empfehlenswert, sich rechtlichen Rat einzuholen. Eine Schenkung ohne Auflagen überträgt das Vermögen bedingungslos, was dem*der Beschenkten volle Verfügungsfreiheit gibt.
Eine Schenkung muss

notariell beurkundet werden.

Ein Beispiel wäre die frühzeitige Übertragung von Wertpapieren an deine Kinder, um steuerliche Freibeträge auszunutzen und so Steuern zu sparen. Wenn du die Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzt, kannst du so nach und nach größere Vermögenswerte steuerfrei übertragen.
Eine Schenkung unter Auflagen hingegen erlaubt es dir, bestimmte Bedingungen zu stellen, beispielsweise die Verpflichtung zur Pflege oder den Erhalt einer Immobilie im Familienbesitz. Diese Variante bietet dir mehr Kontrolle über die zukünftige Verwendung des Vermögens, jedoch sind eine präzise Formulierung und vertragliche Absicherung sinnvoll und empfehlenswert.

Patchworkfamilie: Was ist bei der Nachlassregelung zu beachten?

Patchworkfamilien stellen besondere Herausforderungen bei der Regelung des Nachlasses dar. Für Stiefkinder gibt es kein gesetzliches Erbrecht, sodass sie ohne spezielle Regelungen im Testament oder Erbvertrag leer ausgehen könnten.
Wenn du also deiner Stieffamilie etwas vererben möchtest, solltest du dein Testament entsprechend gestalten oder eventuell bereits zu Lebzeiten die Möglichkeit der Schenkung nutzen. Hinweise zur Testamentsgestaltung liefert beispielsweise das Deutsche Forum für Erbrecht. Im Zweifel empfiehlt es sich, rechtlichen Rat bei einem*r Notar*in, einem*r Rechtsanwalt*in oder einem*er Steuerberater*in einzuholen.

Erbe annehmen oder ausschlagen

Erb*innen haben grundsätzlich die Möglichkeit, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Eine Ausschlagung kann dann sinnvoll sein, wenn der Nachlass mit hohen Schulden belastet ist. Auch hier sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. Ab dem Erbfall haften Erb*innen nämlich nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit ihrem eigenen Vermögen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die Haftungsrisiken zu informieren und im Zweifel haftungsbeschränkende Maßnahmen zu ergreifen. Für eine Ausschlagung laufen gesetzliche Fristen.
Hinweis: Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die DKB AG übernimmt deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Gleiches gilt für Informationen auf dem Gebiet des Zivilrechts, insbesondere des Erbrechts.
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