Zuhause am Küchentisch in einem Online-Store eine Jacke bestellen, hier eben ein Paar Kopfhörer ordern und gleich noch Flüge und Hotelzimmer für den nächsten Urlaub buchen – das ist Alltag. Schnell per Lastschrift oder per Kreditkarte zahlen. Und nach einigen Tagen oder schon am nächsten Tag ist alles da. Das funktioniert meist wunderbar. Aber was passiert, wenn mal etwas schiefläuft? Die Bestellung nicht geliefert wird, etwas fehlt oder doppelt abgebucht wurde, unerwartete Umsätze auftauchen und sich ein Online-Shop nicht auf Anfragen meldet?
Du hast Möglichkeiten und Rechte, eine Zahlung zu reklamieren und zurückbuchen zu lassen.
Prüfen, ob die Abbuchung wirklich fehlerhaft ist
Damit du schnell bemerkst, wenn etwas nicht stimmt, kontrolliere möglichst regelmäßig die Umsätze auf deinem Girokonto und deiner Kreditkarte. Fällt dir dabei eine Abbuchung auf, die du nicht zuordnen kannst, die dir zu hoch erscheint oder die zu einer Bestellung gehört, die nicht ordnungsgemäß geliefert wurde – dann ist es sinnvoll, sich zunächst schriftlich an das Unternehmen zu wenden, das dein Konto oder deine Kreditkarte belastet hat. Denn wenn sich der Anbieter weigert, dein Geld zurückzuerstatten, benötigst du einen Nachweis, dass du zunächst versucht hast, das Problem mit dem Unternehmen zu klären. Dafür reicht eine E-Mail aus.
Zudem kannst du Rechnungen oder – bei regelmäßigen Abbuchungen – Verträge prüfen, ob die dort angegebene Summe mit der abgebuchten Summe übereinstimmt. Lässt du aus Versehen eine berechtigte und korrekte Abbuchung zurückbuchen, gerätst du in Zahlungsverzug. Dadurch kommen neben der eigentlichen Rechnungssumme noch weitere Kosten auf dich zu.
Falls du über diesen Weg nichts erreichen kannst und dir sicher bist, dass die Abbuchung falsch ist, kannst du diese reklamieren. Bei einem Betrugs- oder Missbrauchsverdacht ist es zudem empfehlenswert, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Mit Chargeback Kreditkartenumsätze zurückbuchen
Das englische Wort „Chargeback“ ist der Fachbegriff für die Rückbuchung eines unberechtigten Kreditkartenumsatzes. Dabei wird die Transaktion rückgängig gemacht und der zuvor abgebuchte Betrag wieder auf dem Kreditkartenkonto gutgeschrieben. Für solche Fälle hält deine Bank in der Regel ein entsprechendes Formular bereit. Denke daran, die jeweils notwendigen Unterlagen einzureichen, um eine schnelle Klärung zu gewährleisten. Die Bank meldet sich dann bei dir und klärt alles Weitere. Übrigens: Mit dem Chargeback-Verfahren kannst du auch bei der Insolvenz eines Anbieters prüfen lassen, ob dein Geld zurückgeholt werden kann. Natürlich nur, wenn du die bezahlte Ware oder Dienstleistung noch nicht erhalten hast.
Als Inhaber*in einer Visa Kreditkarte kannst du für Rückbuchungen ein Formular nutzen. Als Inhaber*in einer Visa Debitkarte kannst du Reklamationen direkt im Banking oder der DKB-App erheben. Hierfür wählst du in der Umsatzliste den entsprechenden Umsatz aus und klickst auf in den Umsatzdetails auf „Umsatz reklamieren“.
Eine Lastschrift im Banking zurückgeben
Eine nach deiner Einschätzung fehlerhafte, überhöhte, doppelte oder unberechtigte Lastschrift kannst du direkt in deinem Banking rückgängig machen. Das ist bis zu 8 Wochen nach der Buchung möglich. Mit einer Ausnahme: Wenn du für die Abbuchung kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hast, verlängert sich diese Frist auf 13 Monate nach der Buchung. Außerhalb dieser Fristen solltest du Kontakt mit deiner Bank aufnehmen.
Bevor du die Lastschrift tatsächlich zurückgibst, gilt dasselbe wie bei Kreditkarten-Umsätzen. Prüfe genau, ob ein Fehler vorliegt und versuche zunächst, das Problem mit den Anbietern zu klären. Deine Bank prüft nämlich nicht, ob die Abbuchung rechtmäßig ist, sondern führt als Zahlungsdienstleister lediglich deinen Wunsch aus, diese zu stornieren. Beachte zudem, dass es einige Zeit dauern kann, bis deine Rückbuchung bearbeitet wird.
Eine Überweisung im Banking stornieren
Ein Zahlendreher bei der IBAN oder eine 0 zu viel beim Betrag: Auch bei Überweisungen passiert schnell ein Fehler. Was aber bei Lastschriften und Kreditkartenumsätzen funktioniert, gilt nicht bei Überweisungen: Prinzipiell können Überweisungen nicht einfach zurückgerufen werden. Hier ist deine Schnelligkeit gefragt, denn nur solange der Betrag noch nicht auf dem Zielkonto gebucht ist, kann deine Bank die Überweisung zurückholen. Danach kann sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung des*der Zahlungsempfänger*in zurückgebucht werden.
Falsche*r Empfänger*in eingegeben?Kein Problem. Der Name und die IBAN werden nicht mehr abgeglichen. Solange die IBAN korrekt ist, wird die Überweisung ausgeführt und du musst nichts weiter tun.
Schreibe uns eine Nachricht über unser Kontaktformular mit Angaben der vollständigen Überweisungsdaten, Grund der Rückgabe (z. B. falscher Betrag oder irrtümliche Überweisung) sowie dein Einverständnis zu den Kosten. Für jeden Überweisungsrückruf fällt ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis - Konten an, unabhängig vom Erfolg des Rückrufs. Wir setzen uns dann mit der Bank des*der Empfänger*in in Verbindung.
Bei Reisebuchungen kommt es auf den Grund an
Von der Couch aus den nächsten Urlaub gebucht, online gezahlt und schon mal vorgefreut. Reisen und Flüge zu buchen ist heute ziemlich einfach. Wenn etwas mal nicht nach Plan laufen sollte, greifen auch hier Chargeback und Lastschriftrückgabe – etwa, wenn dein Flug oder deine Hotelbuchung storniert wurden und du keine Erstattung erhältst. Auch hier musst du schriftlich nachweisen, dass du zunächst beim Anbieter eine Klärung angestoßen hast. Je nachdem, ob du die Reise individuell oder pauschal gebucht hast, wende dich dafür direkt an die Airline, das Hotel etc. oder den Reiseveranstalter.
Falls du die Reise nicht antreten kannst, weil du oder Mitreisende krank geworden sind oder es einen anderen Verhinderungsgrund gibt, kannst du Chargeback oder Lastschriftrückgabe über deine Bank nicht nutzen. In diesen Fällen musst du zumindest einen Teil des Preises zahlen, manchmal auch den gesamten Preis. Das hängt von den Stornierungsrichtlinien des Reiseanbieters oder der Airline ab.
Allerdings kannst du dich mit einer Reiserücktrittskostenversicherung gegen solche Szenarien versichern. Diese übernimmt dann die Stornokosten für dich und in der Regel auch für deine mitreisenden Familienangehörigen.
Sowohl bei Reisebuchungen als auch beim Online-Shopping ist es empfehlenswert, auf die Seriosität des Anbieters zu achten, mit dem du ein Geschäft eingehst. Das gilt vor allem auf Plattformen, auf denen viele Dritt-Anbieter aktiv sind. Als Orientierung können beispielsweise ein vorhandenes Impressum, eine SSL-Verschlüsselung der URL, Gütesiegel aber auch User-Bewertungen dienen.