Grundsätzlich ist jede*r kapitalertragsteuerpflichtig, die*der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden pauschal mit 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag plus ggf. Kirchensteuer besteuert.

Dazu gehören

  • Zinserträge aus Geldanlagen
  • Kapitalerträge aus Wertpapieren (Anleihen, Schuldverschreibungen)
  • realisierte Kurs- und Währungsgewinne
  • Dividenden
  • Ausschüttungen aus Investmentfonds
  • Erträge aus Termingeschäften
  • Zertifikatserträge

Gut zu wissen

  • Für Fonds, die keine oder nur einen Teil der Erträge ausschütten, wird mit der Vorabpauschale ein fiktiver Betrag versteuert.
  • Wer in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und dieser Steuerausländerstatus hinterlegt ist, wird von der Kapitalertragsteuerpflicht ausgenommen. Weitere Details hierzu findest du in der FAQ Welche Besonderheiten gelten, wenn ich Steuerausländer*in bin?