Du erhältst von uns online eine Jahressteuerbescheinigung, wenn du

  • in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig bist
  • im Vorjahr Kapitalerträge erwirtschaftet hast und deine Erträge höher als deine Verluste waren

Die Steuerbescheinigung stellen wir dir bis Ende März online in den Ordner „Steuerbescheinigung“ im elektronischen Postfach im Banking ein. Klicke hier auf „Weitere Dokumente“. Dort kannst du sie für maximal 4 Jahre abrufen.

Du erhältst keine Steuerbescheinigung, wenn

  • du keine Erträge hattest
  • deine Verluste höher als deine Erträge waren
  • du in Deutschland nicht steuerpflichtig (Steuerausländer) bist

In diesen Fällen können wir auch auf Nachfrage keine Steuerbescheinigung ausstellen.

Gut zu wissen

  • Steuerbescheinigungen sieht nur der*die Kontoinhaber*in im Postfach. Bevollmächtigte sehen sie nicht. 
  • Sofern du eine Steuerbescheinigung erhältst, bekommst du automatisch eine Erträgnisaufstellung kostenfrei dazu. Die Erträgnisaufstellung ist eine Zusammenfassung aller Kapitalerträge deiner Konten, Sparprodukte und/oder Wertpapierdepots zum 31.12. eines jeden Jahres. 

Hinweis: Beachte vor dem Abspielen die Datenschutzhinweise.

Weitere relevante FAQ

 

Bitte beachte, dass unser Kundenservice bei Nachfragen auf diese FAQ verweisen wird. Darüber hinaus können wir dir keine Auskunft bieten.