Wann und wie erhalte ich meine Steuerbescheinigung?
Du erhältst von uns online eine Jahressteuerbescheinigung, wenn du
in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig bist
im Vorjahr Kapitalerträge erwirtschaftet hast und deine Erträge höher als deine Verluste waren
Die Steuerbescheinigung stellen wir dir bis Ende März online in den Ordner „Steuerbescheinigung“ im elektronischen Postfach im Banking ein. Klicke hier auf „Weitere Dokumente“. Dort kannst du sie für maximal 4 Jahre abrufen.
Du erhältst keine Steuerbescheinigung, wenn
du keine Erträge hattest
deine Verluste höher als deine Erträge waren
du in Deutschland nicht steuerpflichtig (Steuerausländer) bist
In diesen Fällen können wir auch auf Nachfrage keine Steuerbescheinigung ausstellen.
Gut zu wissen
Steuerbescheinigungen sieht nur der*die Kontoinhaber*in im Postfach. Bevollmächtigte sehen sie nicht.
Sofern du eine Steuerbescheinigung erhältst, bekommst du automatisch eine Erträgnisaufstellung kostenfrei dazu. Die Erträgnisaufstellung ist eine Zusammenfassung aller Kapitalerträge deiner Konten, Sparprodukte und/oder Wertpapierdepots zum 31.12. eines jeden Jahres.