Abgeltungsteuer: hinter den Bankkulissen
Den Freibetrag kann deine Bank nur dann berücksichtigen, wenn du ihr einen Freistellungsauftrag erteilt hast. Dies ist bei der DKB ganz einfach. Unsere Anleitung zeigt dir, wie du Schritt für Schritt vorgehst:
Gewinne und Verlusteaus Kapitalerträgen werden miteinander verrechnet, was die Abgeltungsteuer mindern kann.
Für Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, bleiben aufgrund der damals geltenden gesetzlichen Regelungen beim Verkauf die Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Anleger*innen sollten dabei beachten: Haben sie ihr Depot um identische Wertpapiere aufgestockt, wird bei einem Verkauf die "first in, first out"-Regel (fifo-Regel) angewendet, das heißt zuerst werden die noch steuerbefreiten Papiere veräußert. Dies könnte man steuern, indem man die älteren Papiere in einem getrennten Depot verwahrt.
Gewinn | 5.000 € | |
---|---|---|
30 % steuerfreier Fondsertrag | 1.500 € | |
Freibetrag | + 1.000 € | |
steuerfreier Ertrag | 2.500 € | |
zu versteuernder Ertrag | 2.500 € | |
25 % Abgeltungsteuer (o. Kirchensteuer und Soli) | - 625 € | |
Gewinn nach Steuern | 4.375 € |
Gewinn | 5.000 € | |
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30 % steuerfreier Fondsertrag | 1.500 € | |
Freibetrag | + 1.000 € | |
steuerfreier Ertrag | 2.500 € | |
steuerpflichtig | 2.500 € | |
25 % Abgeltungsteuer | - 625 € | |
Gewinn nach Steuern | 4.375 € |
So kannst du Steuern sparen
Checkliste
Haben sich bei dir persönliche Änderungen ergeben? Bei Heirat, Scheidung, Konfessionswechsel oder einem Todesfall besteht Handlungsbedarf, das heißt du solltest mit deiner Depotbank Kontakt aufnehmen.
Hat deine Depotbank einen Freistellungsauftrag von dir? Falls du mehrere Depots führst, solltest du überlegen, welcher Bank du diesen Auftrag erteilst, oder ob du ihn aufteilst. Freistellungsaufträge können rückwirkend bis zum 05.01. des Folgejahres geändert werden.
Führst du verschiedene Depots, so kannst du dir Verlustbescheinigungen der jeweiligen Banken ausstellen lassen, mit denen du im Rahmen deiner jährlichen Steuererklärung Kapitalerträge und -verluste bei unterschiedlichen Banken verrechnen kannst.
Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du Teile der gezahlten Steuern in der Steuererklärung zurückverlangen.
Liegt dein Jahreseinkommen inklusive der Kapitalerträge unter dem gesetzlich festgelegten Gesamtfreibetrag, kannst du bei deinem Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Damit bleiben deine Kapitalerträge nach Einreichung bei der Depotbank steuerfrei.
Achte auf den Posten „anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer“ in der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank. Diese Quellensteuer von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen.
Deine Jahressteuerbescheinigung erhältst du im Regelfall automatisch bis zum 31.03. des Folgejahres von deiner Depotbank. Sie enthält Informationen zu dem in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag, deinem Kirchensteuersatz und den ins neue Jahr vorgetragenen Verlusttöpfen.
Die Erträgnisaufstellung gilt als Ergänzung zur Jahressteuerbescheinigung und als Ausfüllhilfe für die Steuerbescheinigung.