Auch wenn die Inflation sich langsam normalisiert: Im Jahr 2024 wird trotzdem einiges teurer. Zum Glück gibt es aber auch positive Nachrichten – und echte geldwerte Vorteile. Unser Überblick zeigt, was dich erwartet und wovon du profitieren kannst.
Geldwertes Wissen für das neue Jahr
Steuerfreibeträge steigen
Das entsprechende Gesetz kommt zwar erst im neuen Jahr, doch die Neuerungen sollen rückwirkend vom 1. Januar 2024 an gelten und alle Steuerzahlenden entlasten – durch höhere Steuerfreibeträge. Das heißt: Der Teil deines Jahreseinkommens, auf den keine Steuern anfällt, wird größer. Dir bleibt folglich mehr Netto vom Brutto.
Konkret steigt die Grenze, ab der Einkommen zu versteuern ist, für Singles von 10.908 Euro auf 11.784 Euro. Für Verheiratete gibt es sogar den doppelten Betrag. Ehepaaren steht im Jahr 2024 daher ein Grundfreibetrag von 23.568 Euro zu (bisher 21.816 Euro). Folglich wird der Staat steuerlich nur an eurem Verdienst beteiligt, der den Grundfreibetrag übersteigt.
Änderungen bei den Steuersätzen
Mit deinem Einkommen steigt peu à peu auch der Anteil, den der Fiskus für sich beansprucht. So will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Besserverdienende mehr zum Steueraufkommen beitragen als Menschen mit überschaubaren Gehältern.
Den Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent musst du 2024 entrichten, wenn du ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 66.761 Euro oder mehr erzielst. 2023 lag der Wert noch bei 62.810 Euro. Der Höchststeuersatz von 45 Prozent fällt nach wie vor erst an, wenn du pro Jahr 277.826 Euro oder mehr verdienst.
Der Solidaritätszuschlag (Soli) beträgt auch 2024 noch 5,5 Prozent der zu leistenden Einkommensteuer. Allerdings steigen die Freibeträge: Sie erhöhen sich von 17.543 Euro auf 18.130 Euro für Singles und auf 36.260 Euro (bisher 35.086 Euro), wenn du mit deine*r Partner*in steuerlich gemeinsam veranlagt wirst.
Höherer Kinderfreibetrag
Erfreuliche Nachrichten gibt es zudem für Eltern, die den Kinderfreibetrag nutzen. Er steigt 2024 von 3.012 Euro auf 3.306 Euro pro Elternteil und Kind. Zusätzlich steht Müttern und Vätern ein Freibetrag von jeweils 1.464 Euro für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung des Nachwuchses zu. Das Kindergeld bleibt 2024 hingegen unverändert. Eltern erhalten nach wie vor jeweils 250 Euro pro Kind und Monat.
Vorabpauschale wird fällig
Im Januar 2024 müssen Anleger*innen erstmals seit langem wieder Steuern auf die Gewinne von Fonds und ETFs abführen. Erzielen Fonds und ETFs im Laufe eines Jahres Gewinne, werden im Folgejahr Steuern auf Basis der Vorabpauschale fällig. Diese orientiert sich am Basiszinssatz, einem Wert, den das Finanzministerium zu Beginn des Jahres anhand der Renditen deutscher Staatsanleihen festlegt. Da die Vorabpauschale in den vergangenen Jahren aufgrund des niedrigen Zinsniveaus bei null lag, fielen zu Jahresbeginn auch dann keine Steuern an, wenn der ETF im Vorjahr Gewinne erwirtschaftet hatte.
Durch die Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB) seit Sommer 2022 ist der Basiszins (2,55 Prozent) und damit auch die Vorabpauschale für das Jahr 2023 wieder gestiegen. Das bedeutet für dich, dass die Vorabpauschale Anfang 2024 fällig werden könnte, wenn deine Fonds und ETFs das vorherige Kalenderjahr mit einem Plus abgeschlossen haben.
Die Vorabpauschale ist nicht die Steuer selbst, sondern nur der Wert, auf den die Abgeltungsteuer erhoben wird. Du zahlst 25 Prozent der Vorabpauschale als Abgeltungsteuer. Diese Steuer sowie der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer werden direkt von der Depotbank ermittelt und abgeführt, du musst dich nicht darum kümmern. Vergiss aber nicht, deinen Freistellungsauftrag zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass das Verrechnungskonto zu Jahresbeginn gedeckt ist.
11.784 €darfst du voraussichtlich als Single im Jahr 2024 steuerfrei verdienen. Das Gesetz dafür kommt im neuen Jahr und gilt dann rückwirkend.
An neuen Freistellungsauftrag denken:
Seit die Zinsen gestiegen sind, macht Sparen wieder mehr Spaß. Das gilt umso mehr, wenn du auf deine Erträge keine Steuern zahlen musst. Denn nur, wenn deine Zinsen den sogenannten Sparerpauschbetrag überschreiten, verlangt das Finanzamt auf den überschießenden Betrag die Abgeltungsteuer. Sie beträgt 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag).
Der Pauschbetrag liegt 2024 für Singles bei 1.000 Euro, Verheiratete dürfen die doppelte Summe steuerfrei einstreichen. Um vom Sparerpauschbetrag zu profitieren, musst du bei deiner Bank aber unbedingt einen Freistellungsauftrag einrichten. Das Institut führt dann keine Abgeltungsteuer ans Finanzamt ab, wenn deine Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktien und Fondsverkäufen die Höchstsumme nicht überschreiten.
Depot überprüfen:
Du besitzt ein Wertpapierdepot? Dann liegt im Januar vermutlich dein Jahresdepotauszug im Postfach. Er informiert dich darüber, wie sich dein Depot zum Stichtag 31. Dezember entwickelt hat. Dieses Schreiben solltest du zum Anlass nehmen, um deine Investments zu überprüfen und die Zusammensetzung deines Depots – wenn nötig – an deine neuen Bedürfnisse anzupassen.
Ordnung schaffen und Passwörter checken:
Du erledigst deine Bankgeschäfte online? Dann hast du höchstwahrscheinlich schon E-Mails von Kriminellen erhalten, die es auf dein Geld abgesehen haben. Denn nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) waren 2022 fast 70 Prozent aller Spam-Mails Cyberangriffe. Neun von zehn der betrügerischen Mails täuschten zudem vor, von einer Bank oder Sparkasse zu kommen. Vor diesem Hintergrund solltest du den Jahreswechsel nutzen, um deine Kontaktdaten zu aktualisieren und deine Passwörter zu überprüfen.
Wichtige Neuerungen für Erwerbstätige
Sozialversicherungsbeiträge steigen
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung geben an, bis zu welchem Betrag deines Einkommens Beiträge für die genannten Versicherungen anfallen. Zum Jahreswechsel steigen die Werte – und damit auch die monatliche Belastung für Besserverdienende – deutlich.
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt in diesem Segment der Sozialversicherung auf 62.100 Euro jährlich beziehungsweise 5.175 Euro im Monat (2023: 59.850 Euro oder 4.987,50 Euro/Monat). Zusätzlich erhöhen sich die Beiträge, weil der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 1,51 Prozent auf 1,7 Prozent steigt.
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
Auch die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung verändern sich mit dem Jahreswechsel. In den neuen Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 7.450 Euro pro Monat (2023: 7.100 Euro), in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro pro Monat (2023: 7.300 Euro).
12,41 € pro Stundebeträgt der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2024, er steigt damit um 41 Cent.
Was 2024 sonst noch bringt
Mehrwertsteuer auf Gas soll wieder steigen
Heizen wird wieder teurer: Die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom, die die Regierung wegen des Ukraine-Krieges eingeführt hat, sollen Ende 2023 auslaufen. Zudem wird die reduzierte Mehrwertsteuer auf Erdgas voraussichtlich von März 2024 an wieder von 7 Prozent auf 19 Prozent angehoben.
Zinsanstieg dürfte sich verlangsamen
Nachdem Sparer*innen jahrelang kaum nennenswerte Zinsen auf ihr Erspartes bekamen, sind Tages- und Festgeld wieder deutlich attraktiver geworden. Allerdings gehen Finanzexpert*innen davon aus, dass sich der Aufwärtstrend im neuen Jahr abschwächen wird. Selbst wenn sie recht behalten, kannst du mit festverzinslichen Anlagen aber wieder ansehnliche Renditen erwirtschaften.
Heizungsgesetz tritt in Kraft
Über das Gebäudeenergiegesetz (GEG), gemeinhin auch als Heizungsgesetz bekannt, wurde lange und heftig gestritten. Von Januar 2024 an treten die neuen Regelungen in Kraft. Damit ist der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen künftig verpflichtend.
Erwerbsminderungsrente steigt
Wer gesundheitlich angeschlagen ist und deshalb nachgewiesen nur noch sehr wenig oder gar nicht arbeiten kann, erhält von Juli 2024 an mehr Geld. Lag der Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014, beträgt der Zuschlag im Vergleich zum Vorjahr 7,5 Prozent. Wer erstmals zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 Leistungen bezog, kann sich über ein Plus von 4,5 Prozent freuen.
Wichtig: Um von der Erhöhung zu profitieren, braucht niemand einen Antrag zu stellen. Die Erhöhung erfolgt automatisch.
Mindestlohn und Minijobgrenzen erhöhen sich
Von Januar 2024 an steigt der gesetzliche Mindestlohn um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde. Davon profitierst du auch, wenn du einer geringfügigen Beschäftigung (umgangssprachlich: Minijob) nachgehst. Künftig dürfen Minijobber nämlich 538 Euro statt wie bisher 520 Euro pro Monat verdienen, ohne Steuern und Sozialabgaben entrichten zu müssen.